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Markenrecht: Darf man Black Friday verwenden?

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Gestützt auf die Marke Black Friday gab es in den letzten Jahren viele Abmahnungen. Nunmehr hat das OLG Wien klargestellt, dass der Begriff Black Friday überwiegend beschreibend und/oder werbend ist und keine interpretationsbedürftige Aussage enthält, sodass dem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt (133 R 126/18d).

Was ist der Black Friday?

Als Black Friday („Schwarzer Freitag“) bezeichnet man in den USA den Freitag nach Thanksgiving genannt und damit den vierten Freitag im November. Der Black Friday stellen den Beginn im Weihnachtsverkauf dar. Die erste bekannte Verwendung datiert mit Jänner 1966. In den USA findet der Black Friday hauptsächlich in Ladengeschäften statt, während in Europa (va Deutschland und Österreich) meistens online Rabatte angeboten werden. 2006 war Apple das erste Unternehmen, das am Black Friday online Rabatte ausgelobt hat.

 

Gibt es eine Marke Black Friday?

Im Jahr 2013 ließ die Super Union Holdings Ltd aus Hongkong den Begriff Black Friday als Wortmarke in Deutschland eintragen. Dem folgte eine Welle von Abmahnungen wegen Verletzung der Marke, zumal viele Online-Shops den Begriff Black Friday zur Bewerbung ihrer Online-Rabatte nutzten. Die Markeninhaberin wollte, dass die Marke nur nutzen darf, wer einen Lizenzvertrag abschließt und dafür Lizenzgebühr bezahlt. 2017 wurde auf Basis dieser Marke eine internationale Marke registriert, mit der auch Schutz in Österreich (Schutzausdehnung) beansprucht wurde. Das Patentamt und diesem folgend das OLG Wien versagten diesen Schutz. Das OLG Wien urteilte (rechtskräftig), das der Begriff Black Friday überwiegend beschreibend und/oder werbend ist und keine interpretationsbedürftige Aussage enthält und dem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt. Eine vergleichbare Entscheidung erging auch in Deutschland, wo das Bundespatentgericht entschied, dass der Begriff Black Friday als Marke für die Dienstleistung Werbung nicht schutzfähig ist. Zusätzlich muss die Marke für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Werbung stehen, gelöscht werden. Dennoch blieb die Marke Black Friday in Deutschland für eine Vielzahl anderer Waren und Dienstleistungen bestehen.

Darf man die Marke Black Friday in Österreich verwenden?

Neben der bereits benannten Marke bestehen aktuell 7 Marken (Wortmarken und Wort-Bild-Marken; davon 7 Unionsmarken und 2 österreichische Marken) mit dem Wortlaut Black Friday in unterschiedlichen Gestaltungen die in Österreich Schutz genießen. Daneben wurden 4 weitere Marken angemeldet, die Black Friday (in der jeweils angemeldeten Form) für sich monopolisieren wollen. Aus heutiger Sicht spricht allerdings alles dafür, dass der Begriff Black Friday im Onlinehandel zB für Rabatte verwendet werden darf und die Entscheidung des OLG Wien einer allfälligen Abmahnung wegen der Nutzung der Marke Black Friday entgegengehalten werden kann.

Abmahnung Black Friday

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Abmahnungen im Markenrecht.