Internetrecht

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: es existieren zahlreiche Sondergesetze, die Unternehmen zu beachten haben, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Regeln dafür finden sich im E-Commerce-Gesetz (ECG) oder im Konsumentschutzgesetz (KSchG). Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und die Angaben auf der Website selbst, müssen diesen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Möglichkeit der E-Mail-Werbung wurde durch europäische Vorgaben umfassend eingeschränkt. Werbemails dürfen danach nur in einem sehr engen Rahmen versendet werden. Das Internetrecht gewinnt darüber hinaus durch alternative zielgerichtete Werbeformen wie SEO, SEM oder Affiliatemarketing zusätzlich an Dynamik, die zuletzt auch schon die Höchstgerichte beschäftigt haben.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie im Internetrecht (Domainrecht, SEO, SEM, Affiliatemarketing, Online-Werbung, Löschen von Suchtreffern, Google Rezension löschen), berät Sie bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertritt Sie im Prozess.