Das Lauterkeitsrecht beschäftigt sich mit der Frage, welche Verhaltensweisen im Wettbewerb zulässig und welche unlauter sind.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll unlautere Geschäftspraktiken unterbinden und den fairen Wettbewerb fördern. Werden im geschäftlichen Verkehr unlautere Geschäftspraktiken oder Handlungen angewendet, ist mit gerichtlicher Klage (Unterlassungsklage, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung) eines Konkurrenten oder eines Wettbewerbsschutzverbandes zu rechnen.
Ein Verstoß gegen Lauterkeitsrecht (UWG) kann etwa vorliegen bei
Schnellen Schutz bei Verletzungen des UWG bietet die Einstweilige Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des UWG (Abmahnung, Klage, Einstweilige Verfügung, Äußerung, Schadenersatz) und begleitet Marketing- und Werbeaktivitäten, um schon im Vorfeld nachteilige Folgen hintanzuhalten.