Die österreichische Staatsbürgerschaft kann unter den Voraussetzungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes an Zuwanderer aus anderen Staaten verliehen werden. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft steht damit am Ende einer erfolgreichen Integration in Österreich. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht kennt mehrere Arten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft.
Durch Abstammung können eheliche Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen, wenn sie nach dem 01.09.1983 geboren sind und zum Geburtszeitpunkt ein Elternteil österreichischer Staatsbürger war. Bei ehelichen Kindern, die vorher auf die Welt gekommen sind, muss der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Österreicher gewesen sein. Bei nicht ehelichen Kindern knüpft der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die österreichische Staatsangehörigkeit der Mutter im Geburtszeitpunkt an.
Wer die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, muss viele Voraussetzungen erfüllen und eine gewisse Aufenthaltsdauer in Österreich nachweisen. Die Länge richtet sich nach der rechtlichen Stellung des Bewerbers.
In Österreich ist die Doppelstaatsbürgerschaft im Ausnahmefall möglich, im Regelfall jedoch nicht vorgesehen. Es sind dabei folgende drei Fälle zu unterscheiden:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts (Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft) und begleitet Sie durch das Verfahren.