Rechtsanwalt Strafrecht

Strafverfahren

Ein Strafverfahren oder eine strafrechtliche Verurteilung bringen meist sehr unangenehme Erfahrungen mit sich: Festnahme, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Strafhaft, usw.

Das Strafrecht beinhaltet Normen, die den Schutz bestimmter Rechtsgüter wie zB Leben, Freiheit, Eigentum (zB Wirtschaftsstrafrecht), körperliche Unversehrtheit, vor unrechtmäßiger Einwirkung beinhalten. Die Konsequenzen sind hart. Wird Strafrecht verletzt drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (Haft).

Privatbeteiligtenanschluss

Privatbeteiligte / Opfer können sich einem Strafverfahren anschließen (Privatbeteiligtenanschluss) um Ersatz für die erlittenen Schäden zu erhalten. Dies etwa nach Körperverletzung, Betrug, Untreue, usw. aber zB auch Stalking.

Diversion

In speziellen Fällen (kein schweres Delikt, hinreichende Klärung der Sachlage, keine generellen oder speziellen Bedenken) kann es im Strafrecht zu einer Lösung mittels Diversion (Tatausgleich, Probezeit, gemeinnützige Leistungen, Zahlung eines Geldbetrages) kommen.

Aussagen vor Gericht und Behörden sind entscheidend. Gemessen wird man immer an der ersten Aussage. Diese Aussage sollte daher wohlüberlegt sein. Als Beschuldigter hat man das Recht, vor seiner Aussage einen Rechtsanwalt (Verteidiger, Strafverteidiger) beizuziehen. Dieses Recht sollte genutzt werden.

Strafverteidiger

In der Hauptverhandlung vor Gericht gilt es gemeinsam mit seinem Strafverteidiger eine Strategie zu finden, um das eigene Verhalten darzustellen. Ziel dieser Strategie kann ein Freispruch oder ein mildes Urteil sein. Gegen ein Urteil kann man mit einem Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung) vorgehen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie in Fragen des österreichischen Strafrechtes und vertritt Sie als Strafverteidiger im Strafverfahren (Strafprozess).

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