Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - open data

Das Informationsweiterverwendungsrecht steht im Schnittpunkt zwischen einer großen Anzahl von Rechtsbereichen, wie Datenschutzrecht, Urheberrecht, Vergaberecht und Wettbewerbsrecht und schafft dort neues Recht, ohne bestehendes zu verdrängen.

Basis des Informationsweiterverwendungsrechtes ist die Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, auch kurz „PSI-Richtlinie“ - nach dem englischen Titel „Re-use of Public Sector Information - genannt“. In Österreich wurde diese EG-Richtlinie auf Bundesebene durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) umgesetzt. Daneben erfolgten Umsetzungen in den neun Bundesländern. Nach einer von der EU-Kommission beauftragten Studie ist die Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ein neu entstehender Industriezweig, der Schätzungen zufolge ein wirtschaftliches Gewicht von bis zu EUR 134 Mrd hat und rund vier Millionen EU-Bürger beschäftigt.

Voraussetzung für ein vernünftiges Funktionieren des IWG ist der freie Zugang zu Rohdaten (Open Government Data). Zu einer verbindlichen Regelung ist es bislang - trotz vielversprechender Ansätze - noch nicht gekommen.

 

Kommentar Dr. Öhlböck zur PSI-Richtlinie und zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)

b eu kommission 100908 01.pdf