Rechtsanwalt Inkasso und Forderungsbetreibung

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Die Zahlungsmoral wird zunehmend schlechter. Wenn Mahnungen nicht mehr helfen, hilft vielleicht ein Schreiben vom Rechtsanwalt. Ein anwaltliches Mahnschreiben umfasst die Aufforderung zur Zahlung des geschuldeten Betrages samt Zinsen und Kosten mit kurzer Frist. Viele Schuldner kommen dieser Aufforderung nach.

Mahnklage und Exekution

Sollte die Mahnung nicht zum Erfolg führen, bringe ich eine Mahnklage bei Gericht ein, aufgrund der (bei Beträgen bis EUR 75.000,00) ein Zahlungsbefehl erlassen wird. Die säumigen Schuldner erheben dagegen meist keinen Einspruch, sodass der Zahlungsbefehl rechtskräftig wird. Mit dem rechtskräftigen Zahlungsbefehl können Sie mit Exekution gegen den Schuldner vorgehen und damit nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch Zinsen und Kosten einbringlich machen. Folgende Mittel der Exekution sind zB möglich:
 

  • Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnung, Haus, Baugrund, ...)
  • Lohnpfändung, Gehaltspfändung, Pfändung von Bankguthaben, Taschenpfändung, usw
  • Pfändung und Verwertung von Wertpapieren oder beweglichen Gegenständen (Auto, TV, Computer, Schmuck, ...)
  • Pfändung und Verwertung von Internetdomains, Marken oder Gewerberechten
  • Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen

Rechtsanwalt Inkasso

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät und unterstützt Sie individuell bei der Einbringlichmachung und Geltendmachung Ihrer Forderung (Inkasso über Mahnung oder Forderungsbetreibung über das Gericht).