Der Schutz, der nach Markenanmeldung durch die Registrierung einer Marke gewährt wird, ist nur effizient, wenn sie mit einer laufenden Markenverwaltung und Markenüberwachung der sonstigen verwechslungsfähigen Kennzeichen einhergeht. Nur so können Konflikte rechtzeitig erkannt und im Rahmen der Markenverteidigung eventuell notwendig werdende Schritte eingeleitet werden. Dadurch haben Sie als Markeninhaber die Gewissheit eines bestmöglichen Markenschutzes.
In Österreich gilt das Markenwiderspruchsverfahren. Mit diesem raschen und kostengünstigen Verfahren werden Ihre Rechte als Inhaber einer eingetragenen Marke gestärkt und ihre Durchsetzung erleichtert. Als Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke können Sie gegen neu registrierte, verwechslungsfähige Marken innerhalb von 3 Monaten Widerspruch erheben und die Aufhebung dieser Registrierungen beantragen.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. übernimmt die laufende Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke (Gemeinschaftsmarke, Österreichische Marke, Internationale Marke) für Sie und biete Ihnen dazu folgende Dienstleistungspakete an: