Leonie - OGH bestätigt Urteil
Der OGH hat das Urteil Erstgerichtes in Sachen Leonie vollinhaltlich bestätigt. Es bleibt damit bei den ausgesprochenen Haftstrafen (lebenslang und 19 Jahre). Bemerkenswerte Begründung des Höchstgerichtes in Strafsachen: "Das Maß der Schuld ist sehr weit über das hinausgegegangen was erträglich ist."