EuGH bestätigt: Automatische Veröffentlichung von Namen nach Doping verstößt gegen Unionsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die automatische Veröffentlichung der Namen von wegen Dopingverstößen gesperrten Sportlern im Internet gegen das Unionsrecht verstoßen kann. Nach Auffassung des Gerichtshofs verlangt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Prüfung, ob die Veröffentlichung im konkreten Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig ist. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Anti-Doping-Recht in Österreich und der gesamten Europäischen Union.












