Doping und Datenschutz: Schlussanträge Generalanwältin
Die Generalanwältin äußert sich in ihren Schlussanträgen an der EuGH zu einem Fall von Datenschutz und Doping (C-115/22) und liefert diesem einen Entscheidungsvorschlag. Danach ist die oberste Dopingbehörde als Gericht zu qualifizieren, Daten über Dopingsperren sind nicht als Gesundheitsdaten allerdings als Daten über strafrechtliche Verurteilungen zu qualifizieren. Eine Veröffentlichung ist zulässig, allerdings bedarf es einer behördlichen Aufsicht dafür.