OGH: Herkunftslandprinzip und Buchpreisbindung - Werbung für Rabatte (eingeschränkt) zulässig
Ein von Rechtsanwalt Dr. Öhlböck vertretener deutscher Buchhändler kündigte Rabatte für Bücher an. Er wurde deshalb geklagt und bekam in dritter Instanz recht. Der OGH sah eine Verletzung des Werbeverbotes für Rabatte im Buchpreisbindungsgesetz, aber auch dass dies in Deutschland zulässig ist, weshalb sich der Händler auf das Herkunftslandprinzip berufen kann (OGH 19.11.2024, 4 Ob 161/24s).