Ein Zahlungsbefehl wird in Österreich im Mahnverfahren bei Rechtsstreitigkeiten über Klagen erlassen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages begehrt wird. Binnen vier Wochen kann Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben werden, widrigenfalls er rechtskräftig wird und damit in Exekution gezogen werden kann.
Ein Zahlungsbefehl ist zu erlassen, wenn mit Mahnklage ausschließlich die Zahlung eines Geldbetrages begehrt wird, der EUR 75.000,00 nicht übersteigen darf. Diesfalls hat das Gericht ohne vorhergehende mündliche Verhandlung und ohne Vernehmung des Beklagten einen durch die Unterlassung des Einspruchs bedingten Zahlungsbefehl zu erlassen. Ein Zahlungsbefehl darf nicht erlassen werden, wenn
Abgesehen davon prüft das Gericht nicht, ob die klagende Partei einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.
Über dem Zahlungsbefehl steht bedingter Zahlungsbefehl, da die beklagte Partei die Möglichkeit hat, entweder binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen und Kosten zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruchgegen den Zahlungsfehl zu erheben. Wird rechtzeitig Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, soweit sich der Einspruch nicht ausdrücklich nur gegen einen Teil des Klagebegehrens richtet. Ein Einspruch, der verspätet erhoben wird, ist ohne Verhandlung mit Beschluss zurückzuweisen. Also Achtung: Die Frist für den Einspruch beachten! Wird kein Einspruch gegen den Zahlungebefehl erhoben, wird der auf Basis der Mahnklage erstellte Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Die klagende Partei kann Exekution führen und mittels Zwangsvollstreckung die Zahlung des offenen Betrages (Kapital) samt Zinsen und Kosten erzwingen. Nach einer Statistik des BMJ wird in nur rund 9 % der Zahlungsbefehle Einspruch erhoben. Die mit Mahnklage beantragten Zahlungsbefehle werden daher zu rund 91 % rechtskräftig und vollstreckbar.
Achtung:
Rechtsanwalt Dr. Johannes berät sie im Zusammenhang mit Zahlungsbefehl, Einspruch und Mahnklage und vertritt Sie vor Gericht. Achtung: prüfen Sie sofort, ob eine Frist läuft!