Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum hat einen Wert. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und schützt daher immaterielle Güter. Geschützt werden literarische, künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten, Leistungen von Künstlern, technische Erfindungen, industrielle Designs, eingetragene Marken für Waren oder Dienstleistungen, Handelsnamen bzw Firmennamen, Unternehmenskennzeichen sowie intellektuelle Tätigkeiten auf den Gebieten der Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst.

Urheberrecht | Marken | Wettbewerbsrecht | Patent | Design | Muster | Gebrauchsmuster

Diese "geistigen Güter" werden durch Immaterialgüterrechte geschützt. Das Immaterialgüterrecht umfasst  Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht (Unlauterer Wettbewerb),  Patentrecht, Designrecht, Musterrecht und Gebrauchmusterrecht.

Rechtsanwalt Immaterialgüterrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie in Fragen zum Schutz Ihres Geistigen Eigentums (Immaterialgüterrecht), vertritt Sie im Prozess und ist Ihnen bei der Vertragserstelllung (zB Markenlizenzvertrag) behilflich.