Der Rechtsanwalt hat in Österreich von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Unter Zivilprozessrecht versteht man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren regeln. Der Rechtsanwalt wird zB in folgenden Punkten tätig:
Im Strafprozess / Strafverfahren wird der Rechtsanwalt als Strafverteidiger tätig und ihm fallen dabei zB folgende Aufgaben zu:
Im Verwaltungsverfahren stehen dem Rechtsanwalt ebenso wie im Zivil- und im Strafprozess verschiedenste Rechte zu, die er für seinen Mandanten geltend machen kann, wie etwa
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertritt Sie in Verfahren vor österreichischen Gericht und Behörden.