Wird ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt etwa klassisch für den Verkehrsunfall oder Schiunfall. Hier besteht zB Anspruch auf
Darüber hinaus ist Schadenersatz aber auch in vielen anderen Fällen denkbar, wie zB
In vielen Schadenersatzfällen wird eine Versicherung aktiv. Der Prüfung von einem Angbot einer Versicherung kommt besondere Bedeutung zu. Die Annahme kann weitreichende Konsequenzen haben.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät Sie in Fragen von Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und macht Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend.
Um die Bearbeitung von Schmerzengeldfällen zu erleichtern, wäre es hilfreich, wenn Sie das Schmerztagebuch und die Kostentabelle ausdrucken und auszufüllen.