Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden zieht in der Regel Strafverfahren und Zivilverfahren nach sich. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck vertritt nach Verkehrsunfall vor Gericht oder Verwaltungsbehörde.
Verkehrsunfälle ziehen meist Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren (Zivilrecht oder Strafrecht) nach sich. Werden Verwaltungsnormen wie StVO (Straßenverkehrsordnung) oder KFG (Kraftfahrgesetz) übertreten, wie zB
indiziert dies nicht nur sorgfaltswidriges Vorgehen im Strafverfahren und Zivilverfahren, sondern zieht allenfalls auch eine mit einer Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) und allenfalls, Führerscheineinentzug nach sich.
Die zivilrechtliche Folge eines Verkehrsunfalls beginnt in der Regel mit einem Aufforderungsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung und endet – falls es keine Einigung gibt – mit einer Klage gegen Lenker, Halter (sofern unterschiedliche Personen) und Haftpflichtversicherung. Ansprüche werden auf Basis von ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und dem EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) geltend gemacht, wie zB
Wurde eine Person am Körper verletzt (Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit länger als 14 Tage) und war zumindest leichte Fahrlässigkeit im Spiel ist mit einem Strafverfahren (Fahrlässige Körperverletzung) zu rechnen. Sofern die entsprechenden Umstände vorliegen sind auch andere Strafdelikte denkbar wie zB Fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dabei kann eine gerichtliche „Vorstrafe“ drohen.
Rechtsanwalt Dr. Öhlböck berät Sie nach einem Verkehrsunfall und vertritt Sie im Zusammenhang mit Klage (Zivilverfahren), Strafanzeige (Anklage, Strafverfahren) oder Verwaltungsverfahren (Führerscheinentzung) vor Gericht und Behörde (Staatsanwaltschaft, BH, Magistrat, Polizei) in Österreich.