Gut eingeführte, ältere Webprojekte sind öfters Gegenstand der Kauf- oder Verkaufsbegierde. Es sind hier aber einige Punkte für den Vertrag zu beachten. Über Folgendes sollte man jedenfalls nachgedacht haben:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. verfügt über Erfahrung im Bereich des Kaufes und Verkaufes von Internetprojekten (Website) und unterstützt Sie sowohl im Vorfeld von Kauf / Verkauf als auch bei der Erstellung des Vertrages oder bei der Prüfung eines Vertragsentwurfes, den Sie erhalten haben.