Markenrecht

Starke Marken können das Rückgrat von Wirtschaftsbetrieben bilden. Die sprachliche und bildliche Gestaltung einer Marke unterliegt Regeln. Wollen Sie eine Marke anmelden gibt es dafür mehrere Möglichkeiten (1. nationale Anmeldung, 2. Schutzausdehnung, 3. Unionsmarke). Ist eine Marke erst einmal eingetragen bietet Sie einen veritablen Schutz für das geschaffene Zeichen und kann zur Erhöhung des Unternehmenswertes beitragen. Die Verletzung fremder Markenrechte endet oftmals vor Gericht bringt regelmäßig empfindliche Nachteile mit sich. Einen schnellen Schutz bei Markenverletzungen bietet die Einstweilige Verfügung.

Ist die Marke einmal angemeldet, gilt es die Marke zu "pflegen". Der Schlüsselbegriff dazu lautet Markenverwaltung und Markenüberwachung und ist Basis der Markenverteidigung. Der Fokus gilt nicht nur der Überwachung der Schutzdauer, sondern insbesondere auch der Überwachung der Nutzung der Marke durch unberechtigte Dritte. Letzteres kann dann zu einer Abmahnung derselben führen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie im Markenrecht, insbesondere bei Markenrecherche, Markenüberwachung und Markenverwaltung, berät Sie bei der Gestaltung von Marken, erstellt einen individuellen Markenlizenzvertrag, führt die Markenanmeldung (Österreich, EU) durch und vertritt Sie im Markenrechtsprozess.