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Marken - Achtung vor irreführender Rechnung

Nach Anmeldung einer Marke erhalten die Anmelder oft Rechnungen, mit denen der Eindruck erweckt wird, dass ein Vertrag besteht oder die Zahlung im Zusammenhang mit der Markenanmeldung zu leisten ist. Achtung: Es besteht in aller Regel keine Verpflichtung zur Zahlung. Rat: genau prüfen.

Rechnung aus dem Ausland nach Markenanmeldung: Was tun ?

Viele Markenanmelder erhalten nach der Markenanmeldung Zahlungsaufforderungen, die den Eindruck eine Rechnung erwecken, in denen Beträge zwischen EUR 600,00 und EUR 1.000,00 gefordert werden. Die Schreiben kommen in der Regel aus dem Ausland. Die Schreiben richten sich direkt an den Anmelder der Marke.

verbotene Eintragungswerbung - keine Verbindung zum Patentamt

Die Aufforderung zur Zahlung ist konsistent aufgebaut. Die Marke ist im Dokument abgebildet. Auch die Waren- und Dienstleistungsklassen und die Adresse und Daten des Markenanmelders sind korrekt wiedergegeben. Damit wird der Eindruck erweckt, die Aufforderung zur Zahlung würde zu Recht erfolgen. Erst im Kleingedruckten findet sich ein kurzer Hinweise, dass mit dem Eingang der Zahlung ein Vertrag zustande kommt, also noch gar keine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Es besteht damit keine Verpflichtung zur Zahlung. Wird allerdings dennoch gezahlt, ist es im Einzelfalls schwer, die bezahlten Betrag mit Erfolg geltend zu machen.

Ein unmißverständlicher und graphisch deutlicher Hinweis, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt, fehlt. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Schreiben selbst sondern auch aus dem Kontext, zumal diese Schreiben immer zeitnah zu tatsächlichen Markeneintragungen versendet werden und viele Empfänger daher infolge von Irrtum davon ausgehen, dass es sich um eine bereits verbindlich Zahlung im Zusammenhang mit der Marke handelt. Trotz einer oft absichtlich irreführend  gewählten Bezeichnung, wie Patent- und Markenregister besteht keine Verbindung zum Patentamt.

Rechtlich betrachtet liegt verbotene Eintragungswerbung nach § 28a UWG vor. Bei Verstößen gegen § 28a UWG kann mit Klage auf Unterlassung vorgegangen werden. Zudem ist, wer § 28a UWG zuwiderhandelt (sofern nicht eine gerichtlich strafbaren Handlung vorliegt) mit Geldstrafe (Verwaltungsstrafe) bis zu EUR 2.900,00 zu bestrafen. Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft bzw der Magistrat.

Warnung des Patentamtes

Das österreichische Patentamt, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Weltagentur für geistiges Eigentum (WIPO) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) warnen in diesem Zusammenhang bei Erhalt einer Rechnung / Zahlungsaufforderung von folgenden Unternehmen:

  • Easy Marca
  • ecomax-Media
  • ECTO S.A.
  • EPTR - European Patent and Trademark Register
  • ETP - European Trademark Publication
  • EUPAT - Markenveröffentlichungen
  • European Central Register of Brands and Patents
  • European Patent Portal
  • European Trademark Organisation S.A.
  • F.O.I.P. - Federated Organization for Intellectual Property
  • GDR - Gewerbe Daten Register
  • IBIP - International Bureau for Intellectual Property
  • Intellectual Property Agency Ltd.
  • International Trademark and Patent Registration
  • IOIP -International Organisation Intellectual Property
  • IOPR - Intellectual Office Property Register
  • IP Data
  • IP Data
  • IP Direct - International Patent & Trademark Directory
  • IP save
  • IPOS Intellectual Property Organisation Service
  • IPRS - Intellectual Property Register Services
  • IPTA - International Patent & Trademark Agancy
  • IPTI - International Patent & Trademark Index
  • IPTO - International Patent & Trademark Organization
  • IPTR -International Patent and Trademark Register
  • IPTS - Marken und Patentveröffentlichungen
  • IPTS - International Patent and Trademark Service
  • ITPR - International Trademarks Publication Register
  • ITPS - International Trademark and Patent Service
  • ITPS - Marken und Patentveröffentlichungen
  • ITR Register
  • MPR - Marken und Patent Register
  • MPS Marken und Patentveröffentlichungen
  • MPV - Marken und Patentverwaltung
  • OHIM - Organization for Harmonizing in the intern. Market
  • OHIM - Office for harmonization in internal market
  • ORF - Trademark Registration
  • Patent-Media.at für Österreich
  • Patent & Trademark Agency Ltd.
  • Patent and Trademark Institute
  • Patent- und Markenregister
  • Patent- und Markenverwaltung
  • Patent- und Markenverzeichnis, GDZ Datenverwaltung
  • RPT Servis - world wide patent services
  • TPP - Trademark & Patent Publications
  • PR - Marken und Patentveröffentlichungen
  • TM-Edition International Catalogue of Trademarks - 2012
  • TM Publisher
  • TMPT - Markenveröffentlichung
  • Trademark and Patent Service
  • TSR Marken und Patentveröffentlichungen
  • UPTS
  • W.B.I.P. - World Bureau For Intellectual Proberty
  • WDTP - Worldwide Database of Trademarks and Patents
  • WIPP - World Intellectual Property Publ.
  • WOIP - World organization Intellectual Property Kft.
  • WPAT World Patents and Trademarks
  • WPTORG - World Patent and Trademark Organization
  • WPTS - Registration of the international Trademark
  • WPTS - Registration of the international Trademark RENEWAL
  • WTMO - World Trademark Monitoring Organization
  • ZPMR - Zentrales Patent und Marken Register

Was tun mit der Rechnung?

Mein Rat als Rechtsanwalt lautet:

  1. Nicht einzahlen, nicht unterschreiben, nicht zurückschicken!
  2. Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.

Ich vertrete in vergleichbaren Angelegenheiten (Korrekturabzugwerbung) bereits mehrere Betroffene und unterstütze auch Sie gerne. Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei.