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Betrug bei Online-Banking

Betrug bei Online-Banking
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Immer mehr Bankkunden erledigen Überweisungen mit Online-Banking. Betrügern ist es gelungen, mittels Überweisung EUR 60.000,00 vom Konto Bankkunden ohne sein Wissen auf Bankkontos in Finnland, Österreich und der Slowakei zu transferieren. Im Interview mit ORF konkret beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck die Sach- und Rechtslage.

EUR 60.000,00 in drei rechtswidrigen Angriffen abgebucht

Ende Oktober 2018 wurden vom Konto eines Wiener Unternehmens von dazu nicht davon befugten Dritten in mehreren rechtswidrigen Angriffen EUR 60.000,00 abgebucht. Die Gelder waren für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes an die Mitarbeiter des Unternehmers vorgesehen. Der Unternehmer nutzte für das Onlinebanking ein vom Internet getrenntes Wertkartentelefon, auf das die Bank für jede Überweisung einen TAN schickt. Die Täter haben Verfügernummer und PIN des Unternehmers gekapert und nachfolgend auf Push-TAN umgestellt. Dadurch war es nicht mehr notwendig, dass ein TAN auf das Mobiltelefon des Unternehmers geschickt wird. Der Unternehmer informierte die Bank umgehend und erstattete Anzeige. Trotz Meldung an die Bank erfolgte danach noch eine weitere unberechtigte Abbuchung vom Konto. EUR 15.000,00 konnten zwischenzeitig zurückgeholt werden. Der Restbetrag von EUR 45.000,00 ist offen.

Aufforderung zur Rückzahlung

Nach Ansicht des Unternehmers liegt der Grund für die Möglichkeit des liegt in einer Lücke im Sicherheitssystem der Bank, die vor allem in der Umstellung auf Push-TAN liegt, ohne dass dies über ein SMS an das bisherige Endgerät bestätigt werden muss. Sinn und Zweck der Zwei-Faktor-Authentifizierung fallen damit weg. Der Unternehmer hat die Bank zur Zahlung aufgefordert, die darauf hinweist, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliegt und auch das Sicherheitssystem mangelfrei sei. Ungeachtet dessen hat die Bank später aber EUR 30.000,00 angeboten, wenn damit alle Ansprüche erledigt seien. Der Unternehmer hat dieses Angebot abgelehnt, da er keinen Fehler in seinem Verhalten erkennen kann und erwägt nunmehr eine Klage auf Rückzahlung der EUR 45.000,00 gegen die Bank.

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Schadenfällen nach rechtswidrigen Abbuchungen vom Konto.