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Leonie - Warum nicht Mord?

Leonie - Warum wurde Mord nicht angeklagt?
Strafrecht Privatbeteiligung Schadenersatz Trauerschmerzengeld

Im Fall Leonie hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erhoben. Die Angehörigen werden von den Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (Geschwister) und Mag. Florian Höllwarth, MBL (Eltern) vertreten und haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und stellen sich die Frage, weshalb die Anklage nicht auf Mord lautet.

Anklage in Sachen Leonie

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen drei Personen (Asylwerber aus Afghanistan) Anklage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Leonie mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes genötigt haben, indem sie ihr unbemerkt 7 Stück Ecstasy-Tabletten (Wirkstoff MDA) in ein Glas mischten und ihr die Flüssigkeit zum Trinken gaben und in der Folge das durch die MDA-Überdosierung stark beeinträchtigte und völlig
wehrlose
13-jährige Mädchen unter Ausnützung dieses Zustandes vergewaltigt haben, wobei Leonie WALNER schließlich durch die Suchtmittelvergiftung (MDA-Intoxikation) erstickte, sodass die Tat letztlich den Tod des Mädchens zur Folge hatte. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung (§ 201 Abs 2 StGB) und schweren sexuellen Mißbrauch von Unmündigen (§ 206 Abs 3 StGB), jeweils mit Todesfolge. Dem Erstangeklagten (22 Jahre) droht eine Freiheitsstrafe 10 bis 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem Zweit- und Drittangeklagten droht (aufgrund des Alters von 18 Jahren zum Tatzeitpunkt) eine Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren.

 

Warum wurde Mord nicht angeklagt?

Fest steht, dass ein 13-jähriges Mädchen nach einer Suchtmittelvergiftung verstorben ist. Nach der Anklage hat sie eine Ecstasy-Tablette freiwillig konsumiert und 7 Stück wurden ihr unbemerkt in ein Getränk gemischt, mit dem Zweck, sie wehrlos zu machen, sie zu vergewaltigen und sexuell zu mißbrauchen. Zwei der Angeklagten hatten nachweislich Erfahrung mit Drogen und wurden schon drei mal einschlägig wegen Drogendelikten verurteilt. Aus Sicht der Opfer war es vorhersehbar, dass ein Mädchen, das acht Ecstasy-Tabletten konsumiert, daran verstirbt. Wenn sich im Verfahren herausstellt, dass das auch den Tätern bewusst gewesen sein muss und sie den Tod ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, läge Mord vor. Die Staatsanwaltschaft hat die Einvernahme von 11 Zeugen und 7 Gutachtern und die Abspielung eines Videos beantragt, das die Täter angefertigt haben. Nach Maßgabe der Ergebnisse des Beweisverfahrens hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Anklage zu adaptieren.

Wann ist mit einer Verhandlung zu rechnen?

Nach Rechtskraft der Anklageschrift ist ab Anfang September mit einer Verhandlung zu rechnen. Die Angehörigen werden in diesem Verfahren Schadenersatz als Privatbeteiligte in Form von Trauerschmerzengeld geltend machen.