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NFT - rechtliche Einordnung

NFT CryptoWiener 134: Wie-viel-ich-trinke-Im-Schnitt-so-ein-Flascherl-am-Tag
Gustav Klimt - NFT - Der Kuss - The Kiss - Non Fungible Token
geVIENNArative 1012 - Computergeneriertes NFT von CryptoWiener
Kryptowährung NFT Non-Fungible-Token Blockchain Ethereum

NFT (Non-Fungible-Token) streben dem Rampenlicht zu. Jüngst wurde eine digitale Kopie des Werkes Kuss von Klimt zerschnipselt und die Schnipsel werden als NFT verkauft. Was ist ein NFT? Ein NFT ist ein nicht austauschbares digitales Objekt/Zertifikat (zB Datei, Foto, Video, Audio), das auf der Blockchain gespeichert ist. Rechtsfragen zu NFT stellen sich für den Rechtsanwalt zB im Urheberrecht, Erbrecht oder Vertragsrecht.

NFT Definition - Was ist ein NFT?

Ein NFT ist ein Non-Fungible-Token. Fungibel bedeutet austauschbar. Nicht-Fungibel damit nicht austauschbar. Darüber hinaus ist ein NFT auch nicht teilbar. Das digitale Objekt ist auf der Blockchain (typischerweise der Ethereum-Blockchain) gespeichert. Jeder einzelne Token ist über seinen einzigartigen Hash (Hash ist die Signatur auf der Blockchain) eindeutig identifizierbar. Ein NFT unterscheidet sich damit von einer Kryptowährung (Bitcoin, Ethereum, BNB, XRP, ADA, Solana, …) oder Stable-Coins (USDT, USDC, BUSD, …) die ebenfalls auf der Blockchain angeboten werden. Durch die Verwendung als NFT kann per se nicht verhindert werden, dass die zugrunde liegenden digitalen Dateien kopiert oder zur Verfügung gestellt werden. Es kann auch nicht verhindert werden, dass ein nahezu identisches NFT erstellt wird (nahezu, da der Zeitstempel der Erstellung eines NFTs zumindest unterschiedlich zur Kopie ist, selbst wenn alle anderen Merkmale exakt kopiert werden). Aktuell werden NFT m Zusammenhang mit digitalen Sammelkarten, Spielecharakteren, Kunst bzw unterschiedlichen Metaverse Plattformen (Decentraland, The Sandbox, …) verwendet. Durch die Gestaltung als NFT werden die genannten Dateien als Unikate besitzbar und dadurch wiederum handelbar.

Handel von NFT - Wallet

Die Herstellung (Minting / Prägung) und der Handel von NFTs erfolgt über die Blockchain. Für den Kauf benötigt man eine Wallet (Krypto-Wallet), eine Art elektronische Geldbörse. Mit der Wallet (zB Bitski oder Metamask) kann man Guthaben einer Kryptowährung empfangen, verwahren, senden und für Zahlungen nutzen. Ein materieller Träger wie etwa eine Kreditkarte oder ein USB-Stick ist nicht notwendig. Ungeachtet dessen gibt es auch Hardware-Wallets (zB Ledger, Trezor), die entwickelt wurden, um die privaten Zugangsschlüssel von einer Speicherung nur im Internet, am Laptop oder Smartphone zu isolieren. In einem sogenannten Smart-Contract werden digitales Objekt und NFT einander zugeordnet. Zudem kann bei dem Vorgang der Prägung eines NFTs auch definiert werden, welche Rechte (zB Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, …) mit der Übertragung des digitalen Objekts verknüpft sind. Die Bezahlung des NFT erfolgt in Kryptowährung. NFT werden oft über Marktplätze wie zB OpenSea, LooksRare, Coinbase NFT oder Binance NFT gehandelt.

Beispiele für NFT-Kunst

Es gibt bereits einige bekannte Künstler wie zB Damien Hirst oder Takashi Murakami, die Ihre Kunst als NFT über Marktplätze (konkret OpenSea) verkauft haben.

2017 wurden die CryptoPunks von Larva Labs als 10-K-Project (10.000 Elemente) gestartet. Es handelt sich um Pixelbilder von Punks mit unterschiedlichen Variationen. Im Oktober 2021 wurde ein Cryptopunk für 124.457 Ether (532 Millionen USD) gehandelt.

Größere Bekanntheit haben auch die Bored Apes (gelangweilte Affen) des Bored Ape Yacht Club erlangt. Es handelt sich dabei um Bilder von Affen im Style von Comicfiguren die sich durch diverse einfarbige Hintergründe, Kopfbedeckungen, Kleidung, Darstellung von Augen, Mund, usw unterscheiden. Am 06.09.2021 wurde der Bored Ape #3749 für 740 ETH (damals rund $2.9 Million USD) verkauft.

Zu diesen internationalen Projekten gesellen sich auch innovative österreichische Projekte wie die CryptoWiener (Pixelkunst, die österreichische Originale portraitiert) oder die geVIENNAratives (computergenerierte Kunst im Format 32 x 32 Pixel) von einem Wiener Team rund um Bernhard Nessler und David Lang. Im internationalen Vergleich zwar niedrig anmutend, aber im Vergleich zur klassischer (junger) Kunst dennoch beeindruckend wurde der CryptoWiener „Das Matriarchat muss her“, möglicherweise Stefanie Sargnagel darstellend, um 4 ETH (damals rund USD 11.000,00) verkauft.

Den umgekehrten Weg ging das Belvedere bei der digitalen Vermarktung des Bildnis Kuss von Gustav Klimt. Dabei wurde digitale Kopie des Werkes in 10.000 Teile (zu je 3,24 m2) zerschnipselt und die Schnipsel werden als NFT zu je EUR 1.850,00 verkauft. Dieses Projekt ist keine digitale Kunst im klassischen Sinn liegt dabei nicht vor, wurde doch nur eine Fotografie eines gemeinfreien Werkes digitalzerteilt. Rechte irgendwelcher Art am Original werden nicht eingeräumt. Im Grunde liegt damit nur eine Art digitaler Sammelkarte vor. Per 21.02.2022 wurden rund 1700 Schnipsel verkauft, die am Sekundärmarkt bereits deutlich unter Wert (aktuell 0,449 ETH) gehandelt werden.

Kunst-NFT und Urheberrecht

Wie ist das mit NFT und Urheberrecht? Wie jedes Werk entsteht auch ein NFT mit dem Realakt der Schöpfung, also zB dem Zeichnen in irgendeinem Zeichenprogramm oder aber dem Zeichnen auf einem analogen Träger (bei nachfolgender Digitalisierung). Allumfassender Rechteinhaber und Urheber ist, wer das NFT geschaffen hat. Dem Urheber stehen alle Rechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Vermieten, Verleihen, Folgerecht, Sendung, öffentliche Wiedergabe, Zurverfügungstellung, Bearbeitung, …) zu. Der Urheber entscheidet – wie etwa auch ein Maler eines klassischen Ölbildes – ob er nur das Kunstwerk verkaufen möchte oder auch Rechte daran übertragen möchten. Ob und wenn ja welche Rechte mit dem Erwerb des NFT übertragen werden, richtet sich nach dem Vertrag (Smart Contract). Ein Beispiel von NFTs, bei denen eine Rechteübertragung stattfindet, sind die erwähnten geVIENNAratives von CryptoWiener.

Vertrag und NFT

Smart Contracts sind Software (Computerprotokolle), die auf der Blockchain gespeichert sind. Über den Smart Contract können Verträgemit einem Leistungsaustausch (Ware gegen Geld; zB NFT gegen die Kryptowährung Ethereum) abgebildet werden. Dabei werden rechtlich relevante Handlungen gesteuert, kontrolliert oder dokumentiert. Voraussetzung ist, dass digital prüfbare Ereignisse vorliegen (Wenn-Dann-Funktion: tritt die festgehaltene Bedingung ein, wir die im Code geregelt Konsequenz durchgeführt). Durch diese Vorgehensweise findet meist keine schriftliche Fixierung mehr auf Papier statt. Durch den Smart Contract wird die Einhaltung und Durchführung des Vertrages sichergestellt. Vorteile von Smart Contracts sind Manipulationssicherheit, Transparenz, Fehlen einer trusted-third-party. Smart Contracts eignen sich besonders gut für typisierte Fälle. Ein Bespiel ist die Übertragung von NFT, die automatisch erfolgt wenn die vorgesehene Menge an Kryptowährung übertragen wurde.

Digitaler Nachlass und Erbrecht: NFT vererben?

Das Erbrecht unterscheidet nicht zwischen klassischen anlogen Gütern (Ölbild, Skulptur, Grafik, …) und digitalen Gütern wie NFT. Basis für die Übertragung im Erbweg ist damit die gesetzliche Erbfolge oder aber ein Testament, das zB bei einem Rechtsanwalt errichtet werden kann.

Steuerrecht: Muss ich beim Verkauf von NFT Steuer zahlen?

Ab 1. März 2022 sollen Kryptowährungen in Österreich besteuert werden und zwar durch die eine Einbeziehung in die Einkünfte aus Kapitalvermögen und den besonderen Steuersatz von 27,5%. NFT sind von dieser gesetzlichen Regelung (§ 27b Abs 4 EstG) davon – mangels Eigenschaft als Tauschmittel – nicht erfasst. NFT sind allerdings nicht vom Steuerrecht ausgenommen, sodass sich eine Steuerpflicht etwa bei gewerblicher Tätigkeit ergeben kann.

Rechtsanwalt NFT – Anwalt

RechtsanwaltDr. Johannes Öhlböck LL.M. beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um NFT und Kryptowährungen.