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Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Österreichische Post

 Missbrauch marktbeherrschende Stellung Österreichische Post AG - Kartellrecht Rechtsanwalt Urteil
Rechtsanwalt Wien - Dr. Johannes Öhlböck

Die Österreichische Post AG hat ihre marktbeherrschende Stellung mehrfach missbraucht, wie das Kartellobergericht rechtskräftig entschieden hat. Sie gewährt seit 1.1.2018 Konsolidierern und Druckdienstleistern auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen („Info.Mail“) schlechtere Konditionen als anderen Großkunden. Zudem hat sie die Konditionen von Großkunden einer Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen. Nicht entschieden ist das Kartellverfahren im Bereich Brief-Porto. Schadenersatzansprüche stehen im Raum.

Unterschiedliche Konditionen für Postprodukte

Die Österreichische Post AG gewährt seit 1.1.2018 österreichischen Konsolidierern auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen („Info.Mail“) bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte bzw. geringere Jahresboni. Zudem hat sie die mit Großkunden vereinbarten Rabattstaffeln und Jahresboni einer Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen. Der Sachverhalt wurde von vier von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (Rechtsanwalt in Wien) vertretenen österreichischen Unternehmen an das Kartellgericht herangetragen. Hauptbetroffen war die portoservice.at Versandlogistik GmbH, die sich mit Vor- und Konsolidierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie persönlich adressierten Massendrucksachen für Großkunden (so etwa Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel, Großhandel ua) an deren Endkunden beschäftigt. Unter Konsolidierungsdienstleistungen wird vor allem das Avisieren, Prüfen der Maschinenfähigkeit, Vorsortieren und zeitgerechte Aufliefern von persönlich adressierten Postsendungen in einem Verteilzentrum der Post verstanden. Mit dieser Leistung ist eine Optimierung der Versandkosten der Absender und der Verarbeitungskosten der Österreichischen Post verbunden.

Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung abgestellt

Die Österreichische Post ist mit einem Marktanteil von 99 % Marktbeherrscherin und Quasi-Monopolistin auf dem Markt für Info.Mail in Österreich. Sie verwendet Jahresverträge für Info.Mail, in denen sie bei Erreichen bestimmter Jahresumsätze Bonifikationen gewährt. Ab 1.1.2018 senkte sie den Rabatt für Konsolidierer so weit, dass er  nur noch rund ein Drittel des Rabatts von Direktkunden der Post entsprach. Hintergrund für die Verminderung der Rabattstaffel für portoservice.at war, dass die Österreichische Post den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte. Damit werden Konsolidierer im Verhältnis zu vergleichbaren Großkunden massiv ungleich behandelt. Nach Ansicht des Kartellgerichtes war die Ungleichbehandlung mit gerichtlichem Auftrag abzustellen, da die Österreichische Post AG jederzeit bereit ist, sich aktiv missbräuchlich zu verhalten und dies gegenüber allenfalls noch im Markt befindlichen Teilnehmern auch durchzusetzen. Die Geheimhaltungsverpflichtung für Sondertarife war unvereinbar mit den Grundsätzen Transparenz und Nichtdiskriminierung. Für Kartellgericht und Kartellobergericht bestand kein Zweifel, dass das Verhalten der Österreichischen Post AG darauf „abzielte, den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu beinträchtigen“ und diese den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte“. Die Österreichische Post AG ist verpflichtet, den Mißbrauch binnen eines Monatsabzustellen. Kommt sie dem nicht nach, sind die Antragsteller berechtigt, mit Exekution vorzugehen.

Zur Entscheidung des Kartellobergerichtes

Kartellverfahren läuft weiter und Schadenersatz steht im Raum

Mit der Entscheidung wurde das Kartellverfahren nicht beendet. Ausstehend ist die Entscheidung über den Missbrauch durch Gewährung von zu niedrigen Vorleistungsentgelten im Geschäftsfeld Briefpost sowie die Möglichkeit für Geschäftskunden (insbesondere durch die Wahl des Auflieferortes) frei auszusuchen, ob sie Umsatzsteuer bezahlen oder nicht. Im Raum stehen zudem Schadenersatzansprüche  von portoservice.at.  Basis dafür ist das Kartellgesetz, das eine Schadenersatzverpflichtung für Unternehmen vorsieht, die schuldhaft eine Wettbewerbsrechtsverletzung begehen, wobei Gegenstand des Ersatzes auch der entgangene Gewinn samt Zinsen ist.

Rechtsanwalt Kartellrecht - Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Kartellrecht  in Rechtsfragen rund um den Mißbrauch marktbeherrschender Stellung. Für ihn ist mit dieser wegweisenden Entscheidung die Liberalisierung des Postmarktes nun auch in Österreich angekommen und das Funktionieren des Wettbewerbs sichergesellt.