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Bitcoin - Rechtsfragen

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Bitcoin ist die wichtigste Kryptowährung (digitales Zahlungsmittel), allerdings keine Währung im klassischen Sinn. Bitcoin basiert auf kryptographischen Werkzeugen (Blockchain, digitale Signatur). Aktuell exisitert noch wenig an Rechtsprechung (Urteile) zu Bitcoin. Hier finden Sie eine Übersicht über Rechtsfragen zu Bitcoin.

Bedeutung der Blockchain für Bitcoin

Bitcoin ist die weltweit führende Kryptowährung. Die Basis dafür ist ein dezentral gesteuertes Buchungssystem. Das System von Bitcoin hat seine Basis in einer dezentralen Datenbank, die Blockchain genannt wird. Die Blockchain wird von den Teilnehmern gemeinsam verwaltet. In ihr sind alle Transaktionen verzeichnet. Eine Zentralbank, die die Kontrolle darüber ausübt, existiert nicht. Es wird eine vorher festgelegte Anzahl an Währungseinheiten erzeugt. Die Anzahl der Bitcoin ist damit limitiert. Bitcoin werden in einer digitalen Brieftasche (Wallet) abgespeichert.

Bitcoin Kurs

Der Bitcoin Kurs (Verhältnis zu gesetzlichen Zahlungsmittel: Bitcoin – Dollar, Bitcoin – EUR) wird durch Angebot und Nachfrage gesteuert. Der Kurs von Bitcoin unterliegt allerdings teils hohen Schwankungen. Ende 2010 (am Anfang) lag der erste Wechselkurs für Bitcoin bei 0,08 Cent (Dollar). Man konnte damit mit einem US-Dollar rund 1310 Bitcoin kaufen. Aktuell wurden die Marken von 20.000 Dollar und 19.000 EUR übersprungen.

Bitcoin als virtuelle Währung

Art 3 Z 18 EU-Richtlinie 2018/843 definiert die virtuelle Währungen als digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Diese Definition trifft auf Bitcoin zu.

Bitcoin und Altcoins

Neben Bitcoin gibt es auch viele andere Kryptowährungen, die allerdings allesamt nicht an die Bedeutung von Bitcoin herankommen. Aufgrund der großen Bedeutung von Bitcoin werden alle anderen Kryptowährungen als Altcoins (Alternative zu Bitcoin) bezeichnet. Neben Bitcoin sind die wichtigsten Kryptowährungen (nach Marktkapitalisierung; Stand 2020) Ethereum, XRP, Tether, Bitcoin Cash, Bitcoin SV, Litecoin, Binance Coin, EOS und Tezos.

Bitcoin – zivilrechtliche Einordnung

Technisch betrachtet sind Bitcoins nur Datensätze, die ihrem jeweiligen Inhaber Rechte bzw Funktionen einräumen, die von der Ausgestaltung der Kryptowährung abhängen. Rechtlich stellt sich die Frage, wie Bitcoin einzuordnen sind. In Österreich fehlt dazu Rechtsprechung. Die aktuell herrschende Meinung qualifiziert sie als unkörperliche, nicht bewegliche, vertretbare Sache. Diese Einordnung hat eine rechtliche Bedeutung (Erwerb, Verlust, Länge der Frist für Gewährleistung, gutgläubiger Erwerb, Gegenstand eines Darlehensvertrages, usw.

Bitcoin Übertragung

Zur Übertragung von Bitcoins sind Titel und Modus nötig, also Verpflichtungsgeschäft (Kauf, Tausch, Schenkung, Pfandbestellung) und Verfügungsgeschäft. Eine körperliche Übertragung ist mangels Körperlichkeit nicht möglich, sodass eine digitale Übertragung, Übergabe durch Zeichen/Erklärung oder eine Übertragung durch eine physische Wallet in Betracht kommt.

Bitcoin Börsen

Kryptowährungen wie Bitcoin werden vielfach über Online-Handelsplätze (Börsen) gehandelt. Über diese Börsen wird die eigentliche Transaktion in der Blockchain vorgenommen. Zu den führenden Börsen zählen Coinbase, Bitpanda, Binance, Kraken, Bitcoin.de, Gemini, Changelly, Anycoin Dirct, Bitfinex, ShapeShift, Bittrex, Bitstamp, Poloniex, OKEX, Bybit oder LiteBit.

Handel mit Bitcoin zulässig und nicht strafbar

Das Kammergericht Berlin hat für Deutschland mit seinem Urteil aus 2018 (161 Ss 28/18) entschieden, dass der Bitcoin Handel nicht erlaubnispflichtig und damit nicht strafbar ist, da Bitcoins keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes seien. In Österreich stellt sich die Frage, ob ein Geschäft vorliegt, das den Banken vorbehalten ist und daher ein Bankkonzession vorliegen muss. Zu den den Banken nach dem Bankwesengesetz vorbehaltenen Geschäften zählen etwa Einlagengeschäft, Depotgeschäft oder Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln. Nach Ansicht der FMA löst der reine An- und Verkauf von Bitcoin und ähnlichen Tokens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung grundsätzlich keine Konzessionspflicht aus.

Steuer auf Gewinne aus Bitcoin-Trading

Gewinne aus Veräußerung (Verkauf) oder der Tausch von Krypto-Assets wie Bitcoin werden steuerrechtlich als Spekulationsgeschäft beurteilt. Der Gewinn aus Bitcoin Handel ist steuerpflichtig (§ 31 EstG) in der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Bitcoin Strafrecht (Betrug, Untreue, Veruntreuung)

Ungeachtet der Frage, ob der Handel mit Bitcoin zulässig ist, können Bitcoin auch Gegenstand des Strafrechts sein, da sie Vermögen darstellen. Bitcoin können damit Gegenstand von Betrug, Untreue, Veruntreuung, usw, sein.

Anwalt Bitcoin - Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bitcoin und Altcoins (Ethereum, XRP, Tether, ...).