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31.05.2010 - ORF Thema: Vermisstenfall Kührer - Viel Lärm um NichtsIm Fall Julia Kührer wurden in einer großangelegten Polizeiaktion am 10. Mai unter Beteiligung der Spezialeinheit Cobra drei Wohnungen gestürmt. Es wurde geschossen, ein Hund kam um. Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertritt einen der unberechtigt festgenommenen Jugendlichen. In THEMA kommen die betroffenen Jugendlichen, Herwig Haidinger (BKA), Bernhard Treibenreif (Cobra), Ernst Geiger (BKA) und Johannes Öhlböck zu Wort. 
15.05.2010 - landesnahes Unternehmen muss unlautere Behauptungen unterlassen und für Schäden haften Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass ein landesnahes Unternehmen künftig nicht mehr behaupten darf, dass auf der von einem Mitbewerber erstellten Internet-Site Filme heruntergeladen werden können ohne ein Passwort zu kennen, und das System ziemlich offen sei. Eine entsprechende Behauptung wurde in einem Mail aufgestellt, das an einem zuständigen Ministerialbeamten übermittelt wurde. Darüber hinaus wurde vom OLG Linz festgestellt, dass das landesnahe Unternehmen dem von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Mitbewerber für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden haften muss, die aufgrund dieser Behauptung entstehen.
12.05.2010 - Enthaftung im Entführungsfall Julia KührerIm Strafverfahren zum Entführungsfall Julia Kührer wurde ein von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretener Niederösterreicher enthaftet. Der Haftrichter sah weder dringenden Tatverdacht noch einen Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr,Tatbehungsgefahr) als gegeben an. Die Enthaftung war die logische Folge.
03.05.2010 - Lebensgefährliche Selbsthilfe mit Attrappe einer WaffeEin Pensionist aus Laakirchen, Oberösterreich, wollte sein Haus mit einer Attrappe einer P 38-Pistole schützen, zwei Polizisten ihr Leben. Alle fühlten sich in einer Notwehrsituation. Dr. Johannes Öhlböck nahm gegenüber den Salzburger Nachrichten Stellung zu Fragen von Selbsthhilferecht, Notwehr und Putativnotwehr (bei irrtümlicher Annahme einer Notwehrsituation).
08.04.2010 - Cyberstalking - Einstweilige Verfügung und StrafzeigeSeit Mitte 2009 besteht die Möglichkeit bei Fällen von Stalking neben einer Strafanzeige nach § 107a StGB (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe) auch mit einer einstweiligen Verfügung (§ 382g EO) vorzugehen. Mit der Einstweiligen Verfügung kann dem Stalker verboten werden, persönlich brieflich oder sonstwie Kontakt aufzunehmen, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder persönliche Daten des Stalkingopfers weiterzugeben. Darüber hinaus bietet steht Schadenersatz zu, wenn ein jemand rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre offenbart oder verwertet. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck nimmt in einem Interview gegenüber Kronhit-Radio Stellung zu den rechtlichen Möglichkeiten bei Stalking mittels Strafanzeige, Einstweiliger Verfügung und Schadenersatzklage.
28.03.2010 - Strafverfahren nach genehmigtem Tierversuch eingestelltEin nach § 222 StGB (Tierquälerei) geführtes Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft über Antrag von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (gestützt auf Genehmigungen und die Freiheit der Wissenschaft) eingestellt.
Mehrere von Dr. Öhlböck vertretene Wissenschafter waren mit der Durchführung eines genehmigten Tierversuches beschäftigt. Ziel des von von der zuständigen Behörde genehmigen Tierversuches war es, zentrale Fragen des Überlebens von Menschen zu klären, die von einer Lawine verschüttet wurden. Der Versuch wurde beantragt, um dem Fortschritt der Humanmedizin und damit letztlich der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu dienen.
26.03.2010 - EuGH-Entscheidung Bergspechte zu Google-AdWordsDer europäische Gerichtshof hat über eine Klage einer Linzer Alpinschule gegen ein Konkurrenzunternehmen eine Entscheidung zu Keyword-Advertising und SEM (konkret Google AdWords) getroffen. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck nahm in zwei Interviews Stellung zu Frage die sich daraus für die werbetreibende Wirtschaft stellen. Nutzen Konkurrenten fremde Marken als Keywords in Anzeigen, müssen sie darauf hinweisen oder sonst wie deutlich machen, dass das beworbene Angebot an Waren und/oder Dienstleistungen nicht vom Inhaber der Marke stammt
22.03.2010 - Lebensmitteleinzelhandel betroffen: Einstweilige Verfügung erlassenDas Landesgericht Wr. Neustadt hat über Betreiben eines von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Lebensmittelproduzenten eine auf Urheberrecht gestützte Einstweilige Verfügung erlassen. Ergänzend wurde auch eine Verletzung Markenrecht und Lauterkeitsrecht (UWG) geltend gemacht. Mit der Einstweiligen Verfügung wird einem Konkurrenten verboten, dessen Produkt unter Verwendung der Rechte des Lebensmittelproduzenten zu nutzen. Die streitgegenständlichen Produkte sind im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel gelistet.
10.03.2010 - Supermarktüberfall Krems - Komplize macht Schadenersatz geltendDer angeschossene und mittlerweile verurteilte 17-jährige Supermarkt-Einbrecher (Fall Krems) macht im Strafverfahren gegen den angeklagten Polizisten Schadenersatz als Privatbeteiligter geltend. Er gibt an, durch den Tod seines Komplizen (14) seelisch gelitten zu haben. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck nimmt in einem Interview gegenüber Kronhit-Radio Stellung zu den Chancen dieses Vorhabens unter Berücksichtigung von Einlassungsfahrlässigkeit und Mitverschulden. Download: interview-kronehit-100310.mp3
04.02.2010 - Einbringung von Schadenersatzklagen nach AufzugskartellDie EU-Kommission hat 2007 ein Bußgeld von 992 Mio. Euro gegen ein Kartell (Kartellrecht) von Aufzugsherstellern verhängt. Mehrere Unternehmen haben bereits Schadenersatzklagen eingebracht. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck nimmt gegenüber dem Wirtschaftsblatt Stellung zu den Erfolgsaussichten derartiger Verfahren. Download: wirtschaftsblatt-040210.pdf (91 KB) |