Lauterkeitsrecht | UWG

Das Lauterkeitsrecht beschäftigt sich mit der Frage, welche Verhaltensweisen im Wettbewerb zulässig und welche unlauter sind.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll unlautere Geschäftspraktiken unterbinden und den fairen Wettbewerb fördern. Werden im geschäftlichen Verkehr unlautere Geschäftspraktiken oder Handlungen angewendet, ist mit gerichtlicher Klage (Unterlassungsklage, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung) eines Konkurrenten oder eines Wettbewerbsschutzverbandes zu rechnen.

Ein Verstoß gegen Lauterkeitsrecht (UWG) kann etwa vorliegen bei
 

  • Nachahmung fremder gewerblicher Leistungsergebnisse, 
  • wirtschaftlicher Boykott
  • Abwerbung von Arbeitskräften
  • Absatzbehinderung.
  • Einsatz von aggressiven Geschäftspraktiken
  • Einsatz von irreführenden Geschäftspraktiken
  • Missbrauch von fremden (Geschäfts-)Kennzeichen, wie zB Marke oder Geschäftsbezeichnung

Schnellen Schutz bei Verletzungen des UWG bietet die Einstweilige Verfügung.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des UWG (Abmahnung, Klage, Einstweilige Verfügung, Äußerung, Schadenersatz) und begleitet Marketing- und Werbeaktivitäten, um schon im Vorfeld nachteilige Folgen hintanzuhalten.