Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
Rechtsanwalt Wien

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1080 Wien - Austria
Tel. +43/1/505 49 59
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Abmahnung

Seit geraumer Zeit trudeln auch in Österreichs Haushalten massenhaft Abmahnungen ein, die auf Markenrecht und Urheberrecht gestützt werden.

Gefordert wird mit einer in der Regel sehr kurzen Frist

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen, usw, die die Herkunft belegen
  • Angaben über Preise, noch vorhandene Stückzahlen, usw
  • Vernichtung noch vorhandener Produkte
  • Schadenersatz
  • Ersatz von Anwaltskosten 

Ich rate daher die kurze Fristen unbedingt einzuhalten, da ansonsten eine Unterlassungsklage besteht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantwortung des Abmahnschreibens und der Verfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung und stehe jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Rechtsanwalt

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

Rechtsanwalt in Wien