Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
Rechtsanwalt Wien

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Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter ist, wer von einem Unternehmermit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen (Immobilien), in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen und dabei insbesondere Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu geben. Für die Vermittlung von Geschäften erhält der Handelsvertreter Provision.

Kündigung Handelsvertreter und Ausgleichsanspruch

Erfährt der Handelsverter eine Kündigung, so ist die im Handelsvertretergesetz besonders geregelte Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein angemessener Ausgleichsanspruch. Der Ausgleichsanspruch beträgt mangels günstigerer Vereinbarung höchstens eine Jahresvergütung, die aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre errechnet wird.

 

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät und vertritt (vor Gericht) im Handelsvertreterrecht, insbesondere bei Fragen von Vertragsauslegung, Klage bzw Klagebeantwortung oder Ausgleichsanspruch.