Google Suchtreffer löschen

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Der Europäische Gerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, nach der die Suchmaschine Google unter bestimmen Umständen verpflichtet ist, Informationen zu löschen.
 

Informationen aus Google entfernen

Ein Spanier hat Klage gegen Google Inc. und Google Spanien und eine lokale Zeitung eingebracht. Die Ergebnisse der Suchmaschine zeigten bei der Suche nach seinem Namen einen Artikel, in dem er in Zusammenhang mit einer gepfändeten Immobilie gebracht wird. Die spanische Datenschutzagentur gab der Beschwerde recht. Letztendlich landete die Sache vor dem EuGH (13. Mai 2014, C-131/12), der aufzeigt unter welchen Voraussetzungen sich Informationen aus Google entfernen lassen.

Google Eintrag löschen - EuGH - Urteil

Zusammengefasst lässt sich aus der Google-Entscheidung des EuGH festhalten:

  • Die Suchmaschine verarbeitet personenbezogenen Daten durch das Indexieren, Speichern und Zurverfügungstellen von Informationen, die personenbezogene Daten enthalten und der Suchmaschinenbetreiber ist dafür verantwortlich.
  • Ansprüche können bei der lokalen Google-Werbetochter geltend gemacht werden.
  • Der Suchmaschinenbetreiber ist zur Wahrung der in der Datenschutzrichtlinie vorgesehenen Rechte (bei Vorliegen der Voraussetzungen) verpflichtet, Ergebnisse von der Ergebnisliste zu entfernen, bei Suche nach dem Namen einer Person angezeigt werden und zwar auch dann, wenn der Name oder die Informationen auf den Zielseiten noch online sind und/oder dort rechtmäßig sind - „Recht auf Vergessen“.
  • Die betroffene Person kann in Anbetracht ihrer Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Schutz personenbezogener Daten verlangen, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in die Suchergebnisse zur Verfügung gestellt wird. Diese Rechte überwiegen grundsätzlich gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers und zudem auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Anders kann dies bei Vorliegen besonderer Gründe sein, etwa falls die betreffende Person eine besondere Rolle im öffentlichen Leben spielt.
  • Die Entscheidung bietet zudem eine Basis um Bewertungen auf Google löschen zu lassen

Löschung Eintrag bei Google in Österreich

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat nach Klage eines von Dr. Öhlböck vertretenen Unternehmers entschieden, dass die Betreiberin der Suchmaschine Google einen Eintrag aus den Suchergebnissen löschen muss, da dieser klar rechtswidrig war. Das LG ZRS Wien folgt in seiner Entscheidung (Urteil und Einstweilige Verfügung) inhaltlich der vom EuGH vorgegebenen Linie. Die Betreiberin der Suchmaschine Google hat keine Berufung erhoben.

Rechtsanwalt Löschungsantrag Google

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie bei der Verfassung eines Löschungsantrages an Suchmaschinen und bei .