Kartellrecht

Kartellrecht untersagt Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen, durch die an Stelle des ansonsten bestehenden Wettbewerbs ein einheitliches Vorgehen setzen, um wirtschaftliche Macht zu bilden und diese zum Schaden ihrer Abnehmer zu nutzen. Zudem sieht das Kartellgesetz Regeln über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Regeln für Fusionen vor.

Bei einem Verstoß gegen Kartellrecht drohen neben einem Verfahren vor der Europäischen Kommission oder dem Kartellgericht mit allfälliger Geldbuße auch Klagen von Wettbewerbern.

Rechtsanwalt Kartellrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M berät und vertritt im Kartellrecht, insbesondere
 

  • Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • Kartellrechtliche Beurteilung von Vertriebsverträgen  
  • Fusionskontrollverfahren
  • Sonstige kartellrechtliche Fragestellungen
  • Einkaufsgemeinschaften  
  • B2b-Plattformen
  • Schwerpunkt Kartellrecht im Vertriebs- und IT-Bereich