Rechtsfragen bei Kauf und Verkauf von Internetprojekten

Gut eingeführte, ältere Webprojekte sind öfters Gegenstand der Kauf- oder Verkaufsbegierde. Es sind hier aber einige Punkte für den Vertrag zu beachten. Über Folgendes sollte man jedenfalls nachgedacht haben:
 

  • exakte Definition des Kaufobjektes
  • Stichtage für Übernahme / Abwicklung
  • Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Treuhandschaft
  • Rechte, Rechtsübertragung
  • Gewährleistung, Garantie, Haftung, Mitwirkungspflichten
  • Rechtsnachfolge
  • Wettbewerbsverbot
  • Gerichtsstand, Rechtswahl, usw

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. verfügt über Erfahrung im Bereich des Kaufes und Verkaufes von Internetprojekten (Website) und unterstützt Sie sowohl im Vorfeld von Kauf / Verkauf als auch bei der Erstellung des Vertrages oder bei der Prüfung eines Vertragsentwurfes, den Sie erhalten haben.