Zivilrecht

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Zivilrecht (auch Privatrecht oder bürgerliches Recht) betrifft das gesamte Leben der Menschen. Dies beginnt mit dem Entstehen der Rechte von Menschen mit der Geburt bzw. unter Bedingung derselben. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Personen. Das können juristische Personen (zB Gesellschaften, Vereine, usw) oder natürliche Personen (Menschen) sein.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in klassischen zivilrechtlichen Fragen wie etwa bei der Vertragsprüfung oder Vertragserstellung.

Sofern eine Sache (Auto, Haus, Wohnung, ...) erworben wurde, die einen Mangel hat, sind Ansprüche aus Gewährleistung  (Verbesserung, Preisminderung, Wandlung), Irrtum oder Schadenersatz zu prüfen und nötigenfalls vor Gericht geltend zu machen.

Nach einer Körperverletzung, etwa nach Verkehrsunfall, Skiunfall, Amtshaftung, Produkthaftung, usw, kommen Ansprüche auf Schadenersatz (Schmerzengeld, Heilungskosten, Trauerschmerzengeld, ...) in Betracht.

Rechtsanwalt Zivilrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät in Rechtsfragen betreffend das Zivilrecht und vertritt vor Gericht.