Wird ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, steht besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt etwa klassisch für den Verkehrsunfall (Schiunfall). Hier besteht in der Regel Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstentgang, Ersatz der Heilungskosten, allenfalls Verunstaltungsentschädigung.
Darüber hinaus ist Schadenersatz aber auch in vielen anderen Fällen denkbar, wie zB
In vielen Schadenersatzfällen wird eine Versicherung aktiv. Der Prüfung von einem Angbot einer Versicherung kommt besondere Bedeutung zu. Die Annahme kann weitreichende Konsequenzen haben.
Rechtsanwalt Dr. Öhlböck berät Sie in Angelegenheiten rund im Schadenersatzrecht und macht Ansprüche - nötigenfalls vor Gericht - für Sie geltend.