Markenverwaltung
Mit 1. Juli 2010 wurde in Österreich das Markenwiderspruchsverfahren eingeführt. Mit diesem raschen und kostengünstigen Verfahren werden Ihre Rechte als Inhaber einer eingetragenen Marke gestärkt und ihre Durchsetzung erleichtert. Als Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke können Sie gegen neu registrierte, verwechslungsfähige Marken innerhalb von 3 Monaten Widerspruch erheben und die Aufhebung dieser Registrierungen beantragen.
Markenverwaltung und Markenüberwachung
Der Schutz, der durch die Registrierung einer Marke gewährt wird, ist nur effizient, wenn sie mit einer laufenden Überwachung der sonstigen verwechslungsfähigen Kennzeichen einhergeht. Nur so können Konflikte rechtzeitig erkannt und eventuell notwendig werdende Schritte eingeleitet werden. Dadurch haben Sie als Markeninhaber die Gewissheit eines bestmöglichen Markenschutzes.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. übernimmt die laufende Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke (Gemeinschaftsmarke, Österreichische Marke, Internationale Marke) für Sie und biete Ihnen dazu folgende Dienstleistungspakete an:
- Eintragung als Vertreter vor Patentamt, HABM, WIPO
- Fristenüberwachung
- Prüfung des Registerstandes im Markenregister
- Prüfung des Firmenbuchstandes auf markenidente Firmenwortlaute
- Online Konkurrenzbeobachtung für Ihre Marke

