Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht sieht zahlreiche Gesellschaftsformen vor, die zur Auswahl zur Verfügung stehen. Ein Einzelunternehmen ist oftmals aus steuerlichen Gründen oder aufgrund der persönlichen Haftung wenig, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.

In Österreich stehen die 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)

zur Auswahl. Diese Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Vorteile und Nachteile, die im Einzelfall abgesprochen werden sollten.

Doch auch nach Gründung einer Gesellschaft stellen sich viele Fragen, die gelöst werden müssen. Bricht unter einzelnen Gesellschaftern ein Streit (Gesellschafterstreit) aus, kommt dem Gesellschaftsvertrag große Bedeutung zu.


Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie im Gesellschaftsrecht in Fragen von Firmengründung  bzw. Gesellschaftsgründung (Gesellschaftsvertrag), Unternehmensübertragung (Unternehmenskauf) und im Gesellschafterstreit.