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Mitfilmen beim Konzert und Video hochladen: zulässig ?

Konzertmitschnitt Urheberrecht

Darf man bei einem Konzert mit seinem Handy mitfilmen und den Konzertmitschnitt (Video) dann auf Social Media (zB Facebook, YouTube) hochladen? Marvin Wolf fragte für ORF heute konkret bei Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck nach.

Konzert mit dem Handy mitfilmen

Das Jahr 2017 hat es in sich. Allein in Wien stehen Konzerte von KISS, Bilderbuch, Coldplay, Guns N´Roses und Robbie Williams an. Viele Fans zücken bei Hits wie I Was Made for Lovin' You, Maschin, Viva la Vida, November Rain oder Rock DJ ihr Mobiltelefon und flimen den Live-Act mit. Danach wird der Konzertmitschnitt oft auf Social Media (Facebook, YouTube, ...) geteilt. Marvin Wolf hat für ORF heute konkret bei Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. nachgefragt, ob dies zulässig ist.

 

Verstoß gegen Vertrag und Urheberrecht

Wer eine Konzertkarte kauft, schließt einen Vertrag mit dem Konzertveranstalter ab. In den Vertragsbedingungen (meist in AGB) ist in alle Regel niedergeschrieben, dass es unzulässig ist, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Wer sich nicht an diese Vereinbarung hält, wird vertragsbrüchig und kann von Konzertveranstalter geklagt werden.

Doch auch das Urheberrecht sieht Regeln vor, die vom Konzertbesucher einzuhalten sind. Rechte (aus dem Urheberrechtsgesetz) an einem Musikstück können mehreren Personen zukommen, wie etwa Komponist, Textdichter, Arrangeur, Musikverlag oder den ausübenden Künstlern. Das Urheberrecht gewährt diesen Personen weitgehende Rechte, in die etwa eingegriffen wird, wenn das Video auf Social Media geteilt wird.

Allein der Urheber bzw der von diesem berechtigte Rechteinhaber hat das Recht, zu entscheiden, wo, wie oder wie lange sein Werk veröffentlicht wird. Ohne klare Zustimmung des bzw der Rechteinhaber ist es damit nicht ratsam, Konzertvideos auf Social Media zu veröffentlichen. Es droht eine mit einstweiliger Verfügung kombinierbare kostspielige Klage, die auf Unterlassung, Beseitigung, Lizenzentgelt / Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung gerichtet werden kann.

Rechtsanwalt Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Rechtsfragen im Urheberrecht.