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Verleiht Flügel: irreführende Werbung?

Irreführende Werbung

Red Bull hat in den USA nach einer Klage gegen den Slogan „Gives You Wings“ (verleiht Flügel) vor dem Bundesgerichtshof New York einem Vergleich zugestimmt. Dies berichten US-Verbraucherschutzseiten. Wie wird irreführende Werbung in Österreich behandelt ?

Red Bull: "Red Bull ist einen Vergleich eingegangen, um einen ... Prozess in den USA zu vermeiden. Der Red Bull Marketingansatz war immer humorvoll, wahrheitsgemäß und korrekt."

Irreführende Werbung in der Rechtsprechung in Österreich

Das Oberlandesgericht Wien hatte sich vor kurzer Zeit mit der Bewerbung eines Lebensmittels (Joghurt) auseinander zu setzen. Danone (Actimel) ging mit Unterlassungsklage gegen die AMA (Agrarmarkt Austria) vor. Gegenstand des Verfahrens war der Slogan „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“ sowie die damit im Zusammenhang stehende Bewerbung im Hörfunk.

In der Entscheidung prüfte das Gericht auch den VO-Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, in dem es heißt:

„Zahlreiche Angaben, die auf dem Markt bereits anzutreffen sind, beziehen sich auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile und allgemeines Wohlbefinden. Beispiele: ,sehr gut für Ihren Organismus´, ,stärkt die Abwehrkräfte des Körpers´, ,hilft Ihrem Körper, besser mit Stress fertig zu werden´, ,reinigt Ihren Organismus´ ,wirkt sich positiv auf Ihr Wohlbefinden aus´, ,trägt zu einem ausgeglichenen Stoffwechsel bei´, ,hilft, Ihr gutes Körpergefühl zu erhalten´, hält Sie jung´, usw; all diese Angaben sind derzeit auf Lebensmitteln zu finden, die in der Gemeinschaft verkauft werden. Nicht nur, dass diese Angaben vage und oft bedeutungslos sind, sie sind auch nicht nachprüfbar. Daher sollten sie nicht zugelassen werden.“

Das OLG Wien entschied, dass Werbung nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irreführend ist, wenn die Vorstellungen, die die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang stehen. Dabei ist der Gesamteindruck der Werbung heranzuziehen. (27.08.2010, 1 R 163/10p).

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zuletzt 4 Ob 94/14y) ist beim Irreführungstatbestand zu prüfen,

  1. wie ein durchschnittlich informierter und verständiger Interessent für das Produkt, der eine dem Erwerb solcher Produkte angemessene Aufmerksamkeit aufwendet, die strittige Ankündigung versteht,
  2. ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und ob
  3. eine nach diesem Kriterium unrichtige Angabe geeignet ist, den Kaufinteressenten zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Bewertung

Damit gibt die österreichische Judikatur einen strengen Prüfungsraster vor. Legt man diesen auf den in Rede stehenden Fall ("Verleiht Flügel") um, scheidet ein Verständnis nach dem Wortsinn aus, der auch nie den Tatsachen entsprechen kann. Es kommt damit nur ein „übertragener“ Wortsinn in Frage, wobei offen bleibt wofür „Flügel“ noch stehen könnten …


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