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Supermarktüberfall Krems - Komplize macht Schadenersatz geltend

Der angeschossene und mittlerweile verurteilte 17-jährige Supermarkt-Einbrecher (Fall Krems) macht im Strafverfahren  gegen den angeklagten Polizisten Schadenersatz  als Privatbeteiligter geltend. Er gibt an, durch den Tod seines Komplizen (14) seelisch gelitten zu haben. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck nimmt in einem Interview gegenüber Kronhit-Radio Stellung zu den Chancen dieses Vorhabens unter Berücksichtigung von Einlassungsfahrlässigkeit und Mitverschulden.