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SoundGuardian-Abmahnung erhalten? Rechte bei Instagram & TikTok prüfen

SoundGuardian Abmahnung Anwalt

SoundGuardian fordert Lizenzgebühren für Musik auf Instagram und TikTok. Erfahren Sie, welche Rechte Unternehmen benötigen, welche Risiken bestehen und wie Sie auf entsprechende Forderungen richtig reagieren. Rechtsanwalt Öhlböck berät und vertritt Betroffene in Österreich.

Die Nutzung von Musik auf Instagram, TikTok, Facebook und anderen Social-Media-Plattformen ist Standard moderner Unternehmenskommunikation. Reels, Kurzvideos und Werbeinhalte sind mit Musik erfolgreicher. Passende Musik generiert häufig deutlich höhere Reichweiten und Interaktionsraten. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf die von den Instagram, TikTok, Facebook und Co bereitgestellten Musikbibliotheken zurück und gehen davon aus, dass die Nutzung rechtlich abgesichert ist. Aktuell sehen sich viele Unternehmen, Agenturen, Selbständige und Influencer mit Schreiben der SoundGuardian GmbH konfrontiert. SoundGuardian macht dabei Lizenzansprüche, Nachlizenzierungen oder Schadenersatzforderungen geltend und stützt das auf die Verwendung bestimmter Musikstücke. Die Forderungen bewegen sich meist im mittleren vierstelligen Bereich (je Musikstück). Bei Einlangen der Abmahnung sorgen diese Schreiben für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen.

Warum schreibt SoundGuardian Unternehmen an?

Die Anzahl von Abmahnschreiben bzw Berechtigungsanfragen von SoundGuardian nimmt zu. Betroffen sind Social-Media-Beiträge mit Musiknutzung auf Instagram, TikTok und Facebook. SoundGuardian beruft sich darauf, Rechte an bestimmten Musikaufnahmen zu verwalten und durchzusetzen. Betroffene Unternehmen werden regelmäßig zur Zahlung von Lizenzgebühren oder zur Abgabe von Erklärungen aufgefordert. Die Basis dafür ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Verfügbarkeit von Musik bedeutet nicht automatisch erlaubte Nutzung. Unternehmen gehen oft davon aus, dass Musik, die direkt in Instagram oder TikTok ausgewählt werden kann, automatisch für Marketingzwecke verwendet werden darf. Exakt hier liegt das Problem. Die Betrieiber der Plattformen auf Social Media unterscheiden zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Privatpersonen dürfen bestimmte Musikstücke verwenden, Unternehmer jedoch nicht und es können für sie zusätzliche Lizenzanforderungen bestehen. Die technische Möglichkeit zur Nutzung eines Liedes ersetzt daher die erforderliche urheberrechtliche Lizenzierung nicht zwingend.

Wann liegt gewerbliche Nutzung vor?

Gewerbliche Nutzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Social-Media-Auftritt der Förderung geschäftlicher Interessen dient. Dies betrifft insbesondere:

  • Unternehmensprofile
  • Onlineshops
  • Dienstleister
  • Influencer mit Werbekooperationen
  • Agenturen
  • Selbständige Unternehmer

Es können auch informative Beiträge können als kommerziell eingestuft werden, falls sie der Kundengewinnung oder Imagepflege dienen.

Welche Rechte können betroffen sein?

Die rechtliche Situation ist komplex. Bei Musikwerken können unterschiedliche Rechte betroffen sein:

  • Urheberrechte der Komponisten und Textautoren
  • Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler
  • Rechte der Tonträgerhersteller
  • Verwertungsrechte an konkreten Aufnahmen

Welche Rechte im Einzelfall tatsächlich betroffen sind und ob SoundGuardian im Einzelfall die Aktivlegitimation zur Geltendmachung zukommt, hängt von der jeweiligen Nutzung und der Rechtekette ab. 

Urheberrechtsgesetz

Urheber und bestimmte Leistungsschutzberechtigte werden durch das Urheberrechtsgesetz umfassend berechtigt. Die Einbindung eines Musikstücks in ein Video kann mehrere geschützte Nutzungsarten berühren. Dazu kommt die öffentliche Zurverfügungstellung über soziale Netzwerke bzw im Internet. Bei Verwendung von Musik ist daher immer die Frage nach der Berechtigung zu stellen und eine Prüfung der Lizenzsituation / Lizenzierung vor Veröffentlichung vorzunehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Sind die Forderungen von SoundGuardian immer berechtigt?

Forderungen von SoundGuardian müssen individuell geprüft werden. Zu fragen ist:

  • Besteht eine Rechteinhaberschaft bzw wurden Rechte wirksam übertragen (Aktivlegitimation)?
  • Wird der Richtige aufgefordert (Passivlegitimation)?
  • Liegt kommerzielle Nutzung vor oder doch private Nutzung, die möglicherweise durch die Lizenzierung über Social Media gedeckt ist?
  • Sind die geltend gemachten Beträge nachvollziehbar bzw der Höhe nach angemessen?

Typische Fehler von Unternehmen

Viele Unternehmen verlassen sich in ihrer Veröffentlichungspraxis alleine auf die Verfügbarkeit der Musik innerhalb der Plattform. Weitere häufige Fehler sind die fehlende Dokumentation von Nutzungsrechten, Einsatz externer Agenturen ohne vertragliche Absicherung bzw fehlende Qualitätssicherung, die Verwendung von Trend-Sounds ohne Lizenzprüfung oder fehlende Social-Media-Guidelines. Versäumnisse wie diese können im Streitfall erhebliche Kosten verursachen.

Welche Ansprüche drohen?

Abhängig von der konkreten Situation kann SoundGuardian mit Klage unterschiedliche Ansprüche geltend machen, nämlich:

  • Unterlassung
  • Beseitigung
  • angemessenes Entgelt
  • Schadenersatz
  • Rechnungslegung
  • Urteilsveröffentlichung

Der Unterlassungsanspruch / Beseitigungsanspruch kann durch Einstweilige Verfügung gesichert werden. Die Höhe der geldwerten Ansprüche hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sollte zunächst den Sachverhalt und die im Schreiben enthaltenen Inhalt auf Richtigkeit prüfen. Empfehlenswert sind folgende Schritte:

  1. Fristen notieren.
  2. Keine vorschnellen Zahlungen leisten.
  3. Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben.
  4. Beweismittel sichern.
  5. Juristische Prüfung durch den Rechtsanwalt veranlassen.

Eine zeitnahe Analyse durch den Anwalt kann helfen, bestehende Risiken zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Prävention: So schützen sich Unternehmen

Zur Vermeidung von Überraschungen bei der Erstellung von Inhalten auf TikTok, Instagram und Facebook sollten Unternehme ihre Social-Media-Prozesse regelmäßig selbst überprüfen bzw einer externen Qualitätssicherung zuführen.

Bewährt haben sich:

  • Nutzung kommerziell lizenzierter Musik
  • Verwendung lizenzfreier Musikbibliotheken
  • Dokumentation sämtlicher Rechte
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Rechtliche Prüfung von Kampagnen

Gerade im professionellen Social-Media-Marketing sollte das Thema Rechte aller Art (Musikrecht, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte, …) zu jeder Zeit berücksichtigt werden.

FAQ zur SoundGuardian-Abmahnung

Frage: Was ist SoundGuardian?

Antwort: Ein Unternehmen, das Ansprüche hinsichtlich bestimmter Musikrechte geltend macht.

 

Frage: Muss ich sofort bezahlen?

Antwort: Nein. Forderungen sollten zunächst rechtlich geprüft werden.

 

Frage: Darf ich Musik aus Instagram für mein Unternehmen verwenden?

Antwort: Nicht automatisch. Die Lizenzsituation ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Frage: Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Antwort: Ja. Auch kleinere Unternehmen können Adressaten entsprechender Forderungen sein.

 

Frage: Kann ich mich gegen die Forderung wehren?

Antwort: Ja. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

 

Frage: Wie hoch können Forderungen ausfallen?

Antwort: Die Höhe variiert je nach Musikstück, Nutzungsdauer und geltend gemachten Ansprüchen. In Österreich ist derzeit noch kein Urteil zu SoundGuardian bekannt.

Fazit

Die aktuelle Entwicklung rund um Unternehmen wie SoundGuardian zeigt, dass die Nutzung von Musik auf Social Media längst kein Randthema mehr ist. Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass jeder auf Instagram oder TikTok verfügbare Musiktitel automatisch auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sollte die Forderung ernst nehmen und nicht vorschnell reagieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung durch den Anwalt kann entscheidend sein, um unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abzuwehren.

Sie haben ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten?

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Unternehmen, Agenturen, Selbständige und Content Creator bei der Prüfung urheberrechtlicher Forderungen und der Durchsetzung ihrer Rechte.