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Sir Oliver Mally - Streit um Domain sir-oliver.com

Domain sir-oliver.com - Rechtsanwalt Domainrecht
Namensrecht Urheberrecht Markenrecht Titelschutz

Der österreichische Bluesmusiker Oliver Mally wurde von einem Großkonzern aufgefordert, seine Domain sir-oliver.com abzugeben. Sir Oliver, so sein Künstlername, weigerte sich und stützt sich auf sein Namensrecht.

Oliver Mally tritt seit über 20 Jahren unter dem Künstlernamen „Sir Oliver“ national und international auf und hat bereits 25 Tonträger, fast ausschließlich Eigenkompositionen, eingespielt. Von 1999 - 2010 gewann er insgesamt zehnmal den CONCERTO-KRITIKER POLL in den Kategorien "bester Blues Roots Artist" "bestes Album String/Song" und "bester Singer/Songwriter".

Der österreichische Künstler verwendete und verwendet den Künstlernamen „Sir Oliver“ in allen Situationen, in denen er als Musiker nach außen auftritt. Die Domain sir-oliver.com ist unersetzbarer Teil seines Außenauftrittes und findet sich auch auf seinen CD-Covers.

Im Juli 2013 erhielt er Post von einem internatonalen Großkonzern, der ihn unter Verweis auf eine Marke aus dem Jahr 2008 aufforderte, die Domain zu übertragen, widrigenfalls eine gerichtlche Geltendmachung der Ansprüche vorbehalten bleibe.

Rechtsanwalt Domainrecht

Der von Rechtsanwalt Johannes Dr. Öhlböck LL.M. im Domainrecht vertretene Musiker will die Domain nicht herausgeben und verweist dazu auf sein Namensrechtnach § 43 ABGB, das neben dem Vor- und Nachnamen auch Künstlernamen und Pseudenyme schützt sowie Titelschutz hinsichtlich der unter diesem Namen veröffentlichten Tonträger.