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Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

Instagram Schleichwerbung verboten
Instagram Influencermarketing Influencer Kennzeichnungspflicht UWG Werbung

Produktempfehlungen (Aquarisik) durch einen Influencer auf Instagram stellen jedenfalls dann eine nach UWG verbotene getarnte Werbung dar, wenn der Influencer sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich, zu dem das empfohlene Produkt gehört, beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt (OLG Frankfurt, 6 W 35/19).

Empfehlung von Produkten auf Instagram (Aquaristik)

Der Antragsgegner X arbeitet seit 2012 hauptberuflich als Aquasacaper. Er gestaltet Aquarienlandschaften. Auf Instagram präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen der Firma Y. In der Beschreibung seiner Person bei youtube heißt es: „Since July 2017 he is responsible for the social media of the Y. Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner betreibe mit der Produktpräsentation auf seinem Instagram-Account verbotene redaktionelle Werbung (ohne Kennzeichnung) im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Der Antragsgegner entgegnet dem, dass es sich um rein private Empfehlungen bzw. private Meinungsäußerung handelt, die nicht als Werbung zu kennzeichnen seien.

Entscheidung OLG Frankurt – Kennzeichnung von Werbung auf Instagram

In zweiter Instanz gab das OLG Frankfurt (28.06.2019, 6 W 35/19) dem Antragsteller Recht. Gemäß § 5a Abs. 6 dUWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Nach Ansicht des Gerichtes stellt der gegenständliche Internetauftritt eine geschäftliche Handlung dar. Geschäftliche Handlung ist unter anderem jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes von Waren objektiv zusammenhängt. Darunter fällt auch der gegenständliche Auftritt, bei dem es sich um Werbung handelt, die den Absatz der dort präsentierten Aquarien und Aquarienzubehörartikel fördern soll. Dass es sich hierbei um eine Präsentation des auf Instagram als X auftretenden Antragsgegners handelt, steht der Annahme einer geschäftlichen Handlung nicht entgegen, weil dieser nach der Einschätzung des Gerichtes hierfür Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben, erhält. Hierfür spricht zunächst, dass der Antragsgegner sich hauptberuflich mit der Gestaltung von Aquarienlandschaften beschäftigt. Dass er geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er bei Instagram präsentiert, liegt nicht nur sehr nahe, sondern ist in Bezug auf die Firma Y durch die Beschreibung des Antragsgegners bei youtube belegt. Im Übrigen ist die Verlinkung der präsentierten Produkte mit dem Instagram-Account des jeweiligen Herstellers ein starkes Indiz dafür, dass es dem Antragsgegner nicht nur um eine private Meinungsäußerung geht, er vielmehr mit der Präsentation einen kommerziellen Zweck verfolgt.

Die geschäftliche Handlung ist geeignet, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Entscheidung ist nicht nur das Aufrufen eines Verkaufsprotals, das dem Betreten eines Geschäfts gleichsteht. Es genügt das Öffnen einer Internetseite, die es ermöglicht, sich näher mit einem bestimmten Produkt zu befassen. Im Streitfall wird der angesprochene Verkehr auf den Instagram-Account der Hersteller geleitet, die die von dem Antragsgegner präsentierten Produkte vertreiben, wo sie die Möglichkeit haben, sich näher mit den jeweiligen Produkten zu befassen. Hierin liegt eine geschäftliche Entscheidung.

Instagram Rechtsanwalt – Influencer Rechtsfragen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Rechtsfragen rund um Instagram und Influencer.