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Tablet PC - Rechtsfragen

Tablet PC - Rechtsfragen

Tablet PC Garantie Gewährleistung Rücktrittsrecht Patent Design

Gewährleistung - Garantie - Rücktrittsrecht - Patentverletzungen

Tablet PCs haben es geschafft, im Markt eine scheinbar nicht vorhandene Nische zu finden und erfolgreich zu besetzen. Rund um Tablets stellen sich Rechtsfragen zu Gewährleistung, Garantie oder Rücktrittsrecht die jenen bei herkömmlichen Endgeräten gleichen. Eine Besonderheit stellen die anhängigen Patent- und Designstreitigkeiten dar, die bislang keine Auswirkung auf die Nutzer haben.

Tablet-PC - Kauf

 Wenn Sie sich einen Tablet-PC von einem Händler kaufen, sollten Sie folgende Dinge wissen. Sie haben auf Ihr Gerät 2 Jahre Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Gerät im Zeitpunkt der Übergabe hat. Wenn etwa der Bildschirm verkratzt ist oder über Pixelfehler verfügt, sich das Gerät nicht ein- und ausschalten lässt, der Akku sich nicht laden lässt, die Software Fehler aufweist oder es sonst nicht richtig funktioniert, können Sie sich an den Verkäufer wenden.

Gewährleistung – Reparatur, Austausch, Preisminderung

In erster Linie können Sie die Verbesserung (Reparatur) oder den Austausch verlangen. Nur wenn ein Austausch nicht möglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, können Sie eine Preisminderung verlangen. Eine Rückabwicklung des Vertrages, die sogenannte Wandlung, ist nur möglich, wenn es sich um einen nicht bloß geringfügigen Mangel handelt. Dann müssen Sie den Tablet-PC zurückgeben und bekommen Ihr Geld zurück. Das ist auch dann der Fall, wenn die Verbesserung oder der Austauschs nicht innerhalb angemessener Frist durchgeführt werden oder der Verkäufer sie verweigert. Hier können Sie als Käufer Preisminderung oder Wandlung geltend machen.

„Bessere“ Gewährleistungsrechte innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe auf, wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Es gilt eine Beweislastumkehr. Wird innerhalb dieser Frist Klage bei Gericht eingebracht, muss der Verkäufer beweisen, dass er das Gerät mängelfrei übergeben hat. Diese Frist ist ungleich wichtig, als man vielleicht meinen möchte. Es ist nämlich ohne teures Gutachten quasi unmöglich, zu beweisen, dass das Tablet den Fehler (Mangel) schon im Zeitpunkt der Übergabe – und nur darauf kommt es an – hatte.

Garantie

Vom Gewährleistungsrecht ist die vertraglich vereinbarte Garantie zu unterscheiden, die oft vom Hersteller gewährt wird. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, der die Garantiebestimmungen selbst festlegen kann. Es gibt also nicht zwingend eine Garantie auf Tablets. Der Inhalt der Garantie zB die Länge des Garantiezeitraums, der Garantieumfang (Garantie auf Akku, Garantie auf Display oder Garantie auf den gesamten Tablet-PC) ergibt sich daher aus der vertraglichen Vereinbarung.

Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht

Wer als Verbraucher sein Tablet online kaufen will oder ihn im Versandhandel bestellt, schließt ein Fernabsatzgeschäft ab. Hier gibt es keine Möglichkeit, das Gerät vor dem Kauf zu begutachten. Somit werden Fragen aufgeworfen, die sich beim Kauf im Laden so nicht stellen. Was passiert etwa, wenn die Sache dem Käufer doch nicht gefällt bzw nicht der Beschreibung oder Abbildung auf der Website entspricht? Wenn Sie – aus welchen Gründen immer – das Tablet nicht haben, wollen können Sie ihn innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt ohne Begründung zurückschicken (Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht). Als Werktage zählen die Tage von Montag bis Freitag, wenn sie keine gesetzlichen Feiertage sind. Es ist ausreichend, wenn Sie das Tablet innerhalb der Frist absenden.

Patentstreitigkeiten bei Tablets

Tablets sind dabei den Markt zu revolutionieren. Tablet-Hersteller haben sich frühzeitig über die Anmeldung von Patenten und Produktdesigns in die Lage versetzt, Dritte von der Nutzung ihrer Technologie bzw ihres Designs auszuschließen. Aktuell schwelt in mehreren Ländern ein Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung. Apple behauptet dabei Samsung würde bei seinem Tablet Galaxy Tab 10.1 rechtswidrig Patente bzw Geschmacksmuster (Schutz von Design) nutzen, die exklusiv für Apple bzw das iPad geschützt bzw angemeldet sind. Für Deutschland gelang es Apple den Verkauf diverser Modelle des Samsung Galaxy Tab wegen Verstoß gegen ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit einem Verkaufsverbot zu stoppen. Für den Nutzer eines Samsung Galaxy Tab 10.1 haben diese Entscheidungen keine unmittelbare Auswirkung, zumal sie sich an den Konkurrenten (Samsung) und nicht an den Nutzer richten.