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Symposium "Kinderschutz"

Am 25. Jänner 2017 fand in Wien das Symposium "Kinderschutz" statt, das von KPH Wien/Krems, dem Bildungsreferat der Ordensgemeinschaften, den Jesuiten, der Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention der ED Wien und der MÖWE veranstaltet wurde. Thema waren Prävention von Gewalt, die Geschichte der Missbrauchsfälle sowie daran anknüpfende Rechtsfragen.

 

Referenten

Das Symposium Kinderschutz fand am 25.01.2017 in den Schulen St. Marien, Liniengasse 21, 1060 Wien, statt. Als Redner waren Rudolf Luftensteiner, Sabine Ondrasch, KPH Wien/Krems, Institut Fortbildung. Provinzial Dr. P. Bernhard Bürgler, Österreichische Provinz der Gesellschaft Jesu, Prof. Dr. P. Hans Zollner, akademischer Vizerektor der Päpstlichen Universität Gregoriana, Mag. Martina Greiner-Lebenbauer, Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewalt­prävention der Erzdiözese Wien, Mag. Elisabeth Halmer, Verantwort­liche für Missbrauchs- und Gewaltprävention an den Privatschulen der Erzdiözese Wien. Dr. Johannes Ohlböck LL.M., Rechtsanwalt und Mag. Annelies Strolz, Vertreterin der Organisation „MÖWE“, geladen.

In seinem Vortrag führte Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. aus wie folgt:

Vertretung von ehemaligen Heimkindern aus Sicht eines Prozessanwaltes

Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten. (§ 16 ABGB)

Im Symposium Kinderschutz sind unter anderem die Rechte von ehemaligen Heimkindern Thema. Lassen Sie mich erzählen, warum ich darüber sprechen darf. Im Oktober 2011 haben nationale und internationale Medien berichtet, als sich zwei von mir vertretene Frauen entschieden haben, ihre Geschichte über die Zeit am Wilhelminenberg Georg Hönigsberger vom KURIER zu erzählen und an die Öffentlichkeit zu gehen. Damals hatten sich nach rund 1 ½ Jahren Tätigkeit des Weissen Ringes rund 300 Opfer gemeldet. Heute sind es 10x so viele. Sie wurden geschlagen, gedemütigt, vergewaltigt und ausgenutzt. Sie durften keine Kinder sein. Als ich im Oktober 2011 an die Öffentlichkeit trat und diese Vorwürfe in aller Breite darstellte, wollte man meinen Mandantinnen nicht glauben. Einzelne Politiker erklärten, warum deren Geschichte nicht wahr sein kann. Doch die Wahrheit hat sie überrollt. Seit dem Oktober 2011 reissen die Meldungen nicht ab.

Die Stadt Wien war gezwungen, auf die Aussagen meiner Mandantinnen zu reagieren. Sozialhistoriker Reinhard Sieder untersuchte im Jahr 2012 das System hinter dem Gewaltregime in den Wiener Heimen. Im Dezember 2012 forderten Heimkinder in einer Demonstration in Wien vor dem Parlament Gerechtigkeit ein. Ich habe damals für die Opfer eine Entschuldigungszeremonie, Schadenersatz, eine Untersuchung aller Heime und die Abschaffung von Verjährungsfristen gefordert.

Wenige Monate später, im Juni 2013, erschien der Endbericht der Kommission Wilhelminenberg. Die Kommission bestätigte rund 90 % der Angaben meiner Mandantinnen und konnte den Rest nicht widerlegen. Viele Menschen wurden durch die Medienberichte wachgerüttelt und haben sich nach und nach bei den verschiedensten Anlaufstellen gemeldet, seien das nun der Weisse Ring, die Klasnic-Kommission oder Anlaufstellen in den Bundesländern.

 m 17.11.2016 fand ein nie dagewesenes Ereignis in Österreich statt. Die „Geste der Verantwortung für das Unrecht“ im Parlament. Parlamentspräsidentin Doris Bures fand die klarsten Worte als sie sagte: „Was Ihnen widerfahren ist, ist eine Schande für unser Land, und ich stehe hier und schäme mich“. Kardinal Schönborn sprach als Vertreter der Kirche und führte aus: „Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekanntgeworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld der Kirche stehe ich heute vor Ihnen, und sage, ich bitte um Vergebung.

Mit dieser Entschuldigung wurde ein erster wichtiger Schritt auf einem Weg gesetzt, den wir noch nicht zu Ende gegangen sind. Doch wohin führt dieser Weg, den wir gehen müssen?

Zu erledigen sind noch Aufarbeitung, Entschädigung und Änderungen im Gesetz.

Prof. Sieder hat die Systematik der Heimerziehung im Allgemeinen untersucht ohne allerdings Worte über die Täter zu finden. Die Wilhelminenbergkommission hat wertvolle Arbeit geleistet, war aber nicht ausreichend dotiert und wurde künstlich auf das Heim Wilhelminenberg beschränkt. Es bleibt daher die Frage: Weshalb werden die anderen Heime nicht untersucht? Was ist mit Eggenburg, Hohe Warte, Wimmersdorf, Hütteldorf, Wiener Kinderübernahmestelle, Biedermannsdorf, den Internaten der Klosterschulen und all den weiteren Heimen, die man noch untersuchen müsste. Von überall dort wurden Missbrauchsfälle gemeldet, aber es wurde nicht ausreichend untersucht.

Erkenntnis ist Voraussetzung für Verstehen. Die Geschichte der anderen Heime muss aufgearbeitet werden. Dazu sollten alle betroffenen Organisationen eine Dokumentationsstelle einrichten und dotieren, die die Geschichte des Leids der Opfer aufarbeitet und sie damit wertschätzt.

Ich habe seit dem Oktober 2011 viel mehr als 150 Gespräche mit Opfern geführt und sage daher: Wir haben es mit einer nationalen Tragödie von historischem Ausmaß zu tun. Ich kenne kein Opfer aus städtischen Heimen, das Matura gemacht hat, von einem akademischen Abschluss ganz zu schweigen. Die wenigstens arbeiten heute in einem Facharbeiterberuf. Alle Opfer die ich kenne, mussten Psychotherapie in Anspruch nehmen. Viele von Ihnen leiden an Autoimmunerkrankungen oder sonstigen Leiden, die die Seele an den Körper abgewälzt hat. Einige leiden noch an den Schäden, die von den Schlägen und Vergewaltigungen herrühren.

Eine Generation von Menschen wurde gebrochen und zerstört. Die Auswirkungen spüren nicht nur die unmittelbaren Opfer sondern auch deren Kinder. Der volkswirtschaftliche Schaden – um es auf diese Ebene zu führen – ist enorm.

Man möchte glauben, dass Menschen, denen derart viel Unrecht widerfahren ist, Anspruch auf Schadenersatz und jegliche staatliche Unterstützung hätten. Die Wahrheit sieht anders aus. Ich habe seit jener Zeit mehrere Verwaltungs-, Straf- und Zivilverfahren für meine Mandantinnen und Mandanten als Parteienvertreter begleitet, die diese gegen unterschiedliche öffentliche und kirchliche Institutionen geführt haben.

Beginnen wir mit den Verwaltungsverfahren. Die Opfer von Mißbrauch wurden Opfer von Verbrechen. Sie sollten Anspruch auf Zahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz haben. Tatsächlich ist dem in den allerwenigsten Fällen so. Selbst die schwersten Fälle, die mir bekannt sind, erhalten keine Zahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz. Ich empfinde das als Schande für unser Land.

In einem Strafverfahren wurde ein ehemaliger Pater, der seit von den 1960er bis in die 1990er Jahre Kinder missbraucht hat, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er leugnete seine Taten bis zuletzt. In der Verhandlung habe ich ihn persönlich gefragt, ob er bereit sei, einen symbolischen Schadenersatzanspruch von EUR 500,00 anzuerkennen. Er hat abgelehnt.

Aus den Zivilverfahren, die ich geführt habe, habe ich gelernt, dass Opfer von Missbrauch oft Jahrzehnte brauchen, um sich artikulieren zu können. Das hat zumindest zweierlei Gründe. Einerseits haben die Täter ihnen eingebläut, nicht zu reden und bei Verstoß mit weiteren Nachteilen für sie und die Familie gedroht. Andererseits haben Opfer die Ereignisse in einer ihnen nicht bewussten Form – in einer Art Schutzmechanismus – aus ihrem aktiv abrufbaren Gedächtnis gelöscht. Erst durch die Ereignisse ab Oktober 2011 wurde die Vergangenheit wieder abrufbar. Zu diesem Zeitpunkt waren meist mehr als 30 Jahre vergangen.

Die für die Täter verantwortlichen Organisationen, die in Zivilverfahren beklagt waren, haben es sich leicht gemacht. Sie haben die Einrede der Verjährung erhoben. Inhaltlich haben sie meist ausgeführt, dass das erlittene Unrecht zwar tragisch sei, den Opfern Ansprüche aber wegen des Zeitablaufes nicht mehr zustehen. Die Täter haben die Opfer damit doppelt gebrochen. Zunächst durch den Missbrauch, der ihnen vielfach die Chance im Leben nahm und zudem durch den Umstand, dass dieser Missbrauch auch bewirkt hat, dass die Opfer ihre Ansprüche nicht mehr innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen können.

Dieses Verjährungsrecht wurde bislang von vielen Gerichten bestätigt. Gerecht ist es nach meiner persönlichen Meinung nicht. Es begünstigt die Täter und die Organisationen, die für die Täter einzustehen haben. So kann etwa eine Stadtverwaltung ihre eigenen Ansprüche bis zu 40 Jahre lang durchsetzen, selbst aber nach 10 Jahren Verjährung geltend machen.

Ich frage Sie jetzt: Wer versteht, weshalb sich eine Stadtverwaltung nach 40 Jahren noch auf Verjährung berufen darf, wenn es um ihre Ansprüche geht, selber aber die Hände gegen Ansprüche abwehrend heben darf, wenn 10 Jahre verstrichen sind? Als Mensch sehe ich in dieser Ungleichbehandlung eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Als Rechtsanwalt sage ich: Das ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Grundsätzlich ist zur Verjährung anzumerken, dass diese vom Gericht nicht zwingend zu prüfen ist. Verjährung wird vom Gericht nur geprüft, wenn der Einwand der Verjährung erhoben wird. Dieser Einwand ist ein praktisches Instrument. Man kann die Sache vom Tisch wischen, ohne sich inhaltlich mit der Wahrheit auseinandersetzen zu müssen. Dieses Vorgehen der Täter und Täterorganisationen verschiebt zudem das Risiko der Prozesskosten auf die Opfer, von denen man weiss, dass sie sich einen Prozess nicht leisten können.

Organisationen, die mit einer Klage wegen sexuellem Missbrauch konfrontiert sind müssten also lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Damit wäre eine schrankenlose Aufklärung möglich. Jedes Opfer könnte überprüfen lassen, ob die Angaben zur Angemessenheit der Zahlungen der Kommissionen korrekt sind. Die Heimopfer wären nicht Bittsteller und nicht auf „Gnadenrecht“ angewiesen.

Die bestehenden Verjährungsfristen sind nicht zeitgemäß. Täter sollen sich künftig nach Ablauf der Verjährungsfristen nicht in Sicherheit wiegen dürfen. Sie sollen wissen, dass so etwas nie verjährt. Daher: Abschaffung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Welcher Politiker kann ernsthaft gegen eine solche Forderung sein? Die Strafbarkeit von Mord verjährt schon heute nicht. Schwerer sexueller Missbrauch von Minderjährigen verjährt nach 10 Jahren. Kindesmißbrauch ist seelischer Mord und darf nicht verjähren. Täter und für Täter verantwortliche Organisationen sollen in Hinkunft wissen, dass sie verfolgt und geklagt werden können, so lange sie leben.

Was ist zu tun:

  • wirklichkeitsannähernde Wiedergutmachung samt Opferpensionen nach dem Verbrechensopfergesetz
  • Aufarbeitung des Unrechts aller Heime samt Schaffung einer Dokumentationsstelle
  • Verzicht auf die Einrede der Verjährung
  • Abschaffung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.