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Staatsakt im Parlament: Geste der Verantwortung

Geste der Verantwortung - Was ist noch zu tun

Am 17.11.2016 fand die „Geste der Verantwortung für das Unrecht“ als Staatsakt für ehemalige Heimkinder im Parlament statt. Die Spitzen der Republik waren anwesend. Als anwaltlicher Vertreter von Opfern durfte auch ich teilnehmen. Zwei Dinge blieben offen, die anzusprechen sind.

Spitzen der Republik entschuldigen sich

Im Parlament wurden von Schauspielern Texte von Heimkindern verlesen. Zudem kamen in einem noch nie dagewesenen Staatsakt Parlamentspräsidentin Doris Bures, Bundeskanzler Mag. Christian Kern, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner, Bundesratspräsident Mario Lindner, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz Hermann Schützenhöfer und Kardinal Dr. Christoph Schönborn zu Wort und zollten den ehemaligen Heimkindern Anerkennung. Doris Bures fand die klarsten Worte: "Was Ihnen widerfahren ist, ist eine Schande für unser Land, und ich stehe hier und schäme mich". Kardinal Schönborn sagte: "Wir haben vertuscht, wir haben, wenn Missbrauch bekanntgeworden ist, Leute versetzt und nicht abgesetzt. Für diese Schuld der Kirche stehe ich heute vor Ihnen, und sage, ich bitte um Vergebung."

Zwei zentrale Themen fehlen

Zwei zentrale Themen, nämlich Verjährung und Opferpensionen, wurden beim Staatsakt nicht mit einem Wort angesprochen. Wut, Leid und Zorn der Opfer waren spürbar. Alle Redner nach der Nationalratspräsidentin hatten es schwer sich unter Zwischenrufen an die vorbereiteten Worte zu halten. Für mich persönlich kam das nicht unerwartet.

Seit Sommer 2011 habe ich als Opfervertreter an die 150 Gespräche mit ehemaligen Heimkindern geführt, die Leid und Unrecht in Heimen von Bund, Ländern, Gemeinden (va Wien, NÖ, OÖ) und kirchlichen Institutionen (Benediktiner, Prämonstratenser, Jesuiten, …) erlebt haben. Die von meinen beiden Mandantinnen (die beiden Schwestern) geschilderte Tragweite hat zur Einsetzung der Wilhelminenbergkommission geführt, die deren Ausführungen bestätigt. Für viele ehemalige Heimkinder bin ich als Parteienvertreter vor Behörden und Gerichten tätig. Thema waren Opferpensionen nach dem Verbrechensopfergesetz, Privatbeteiligungen im Strafverfahren (Verurteilung eines ehemaligen Paters aus dem Stift Kremsmünster; Strafverfahren gegen ehemalige Erzieherinnen des Heimes Wilhelminenberg) und Klagen im Zivilverfahren (va Wilhelminenberg, Kremsmünster, Kalksburg, …).

Strafverfahren und Zivilverfahren waren von einem formalen Thema beherrscht: Die Frage der Verjährung. Die Opfer haben es über viele Jahre nicht geschafft, über das Unrecht zu sprechen, was sie formal in die Verjährung trieb. Ihnen wurde damit von den Tätern doppeltes Unrecht angetan.

Nach meiner juristischen Einschätzung als Rechtsanwalt und Parteienvertreter, aber auch als einfacher Staatsbürger und Mensch sind Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Mißbrauch von Minderjährigen im Zivilrecht und Strafrecht nicht mehr zeitgemäß. In allen Verfahren musste ich lernen, dass die Zeit, bis die Opfer sich artikulieren können so lange währt, dass ihre Ansprüche zu diesem Zeitpunkt oft verjährt sind. Die Opfer dringen damit mit ihren ansonsten berechtigten Ansprüchen aus formalen Gründen nicht durch. Der schwere sexuelle Mißbrauch von Minderjährigen tötet die Kinderseele. Heilung ist meist nicht möglich, Vergessen nie.

Für die Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz, die ich beim Bundessozialamt führe, gilt Vergleichbares. Opferpensionen werden den ehemaligen Heimkindern verwehrt, da formal argumentiert wird, dass die Heimzeit nicht dafür verantwortlich war, dass diese „nie in die Spur des Lebens“ fanden.

Was ist zu tun

Aus all diesen Gründen habe ich von Beginn an in der Diskussion (http://www.raoe.at/news/single/archive/gedenkkundgebung-der-betroffenen-der-kirchlichen-und-staatlichen-befuersorgung/) folgendes angesprochen:

  1. Entschuldigung auf Augenhöhe
  2. Untersuchung aller Heime samt Schaffung einer Dokumentationsstelle
  3. wirklichkeitsannähernde Wiedergutmachung (Einmalzahlungen, Opferpensionen)
  4. individueller Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch öffentliche und kirchliche Stellen, falls Ansprüche geltend gemacht werden
  5. Abschaffung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.

Der erste Punkt wurde umgesetzt, was mich sehr freut und ein Bekenntnis ist, zu dem ich den Verantwortlichen gratuliere.

Die weiteren Punkte harren einer Umsetzung brennen den betroffenen Menschen auf der Seele. Alle im Parlament Anwesenden haben es gespürt. In diesem Haus, in dem Wut, Zorn und Leid spürbar wurden, wurden die Gesetze gemacht, die für Verjährung bei schwerem sexuellem Mißbrauch und restriktive Gewährung von Opferpensionen verantwortlich sind. Es wäre auch möglich, durch eine legislative Initiative Verbesserungen zu schaffen. Als anwaltlicher Vertreter vieler ehemaliger Heimkinder habe ich daher die Klubobleute, Kanzler und Vizekanzler sowie den Justizminister gebeten, das zu prüfen.