News

Shitstorm: Wut im Web - Was tun?

Shitstorm

Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass das Internet kein rechtsfreier Raum. Wie aber kann man, soll man, darf man bei einem Shitstorm reagieren? Dr. Johannes Öhlböck wurde dazu von der Susanna Pahler (WIENERIN) interviewt.

Wann kann man juristisch gegen Hate-Schreiber vorgehen?

Etwa bei Nötigung, Stalking, übler Nachrede. Ein Lakmus-Test: Was gefühlt unter die Gürtellinie geht, ist oft rechtswidrig.

Bringt juristisches Vorgehen etwas?

Bei anonymen Postings kann man juristisch gegen den Betreiber der der entsprechenden Seite vorgehen und verlangen, dass die rechtswidrigen Äußerungen gelöscht werden. Bei Klarnamen sieht es gut aus - da greift die Palette des Gesetzes.

Was mus ich dokumentieren?

Alles - und so schnell wie möglich. Per Screenshot oder indem man die Website selbst speichert.

Worauf muss ich noch achten?

Nie extrem reagieren, dadurch kann man sich selbst strafbar machen. Zudem reagiert man in einer emotional angespannten Situation schnell über, das ist gefährlich. Also: Füße still halten oder wohlüberlegt handeln.

Wer bezahlt das?

Der Anwalt wälzt seine Kosten eigentlich immer auf den Gegner ab. Nur: Hat der kein Geld, bleibt der Betroffene womöglich übrig - passiert aber selten. Teilweise muss man aber die Kosten des Anwaltes vorschießen - je nach Lage des Falles.

Der Wiener Anwalt Johannes Öhlböck rät davon ab, "Ehrennotwehr" zu betreiben, nach dem Motto "Du hast etwas Schlimmes zu mir gesagt, also darf ich das jetzt auch". Im schlimmsten Fall mache man sich damit nämlich selbst strafbar.

aus: WIENERIN, Nr. 295, April 2014, Seite 202ff

Tags