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Rechnung Steger Gewerbedatenverwaltung - Nicht voreilig zahlen!

Steger Gewerbedatenverwaltung Korrekturabzug Erlagscheinwerbgung Branchenbuch Gelbes Branchenbuch

Bisher waren nur Unternehmen betroffen. Nun sind es Kindergarten und Schule. Unter "Gelbes Branchenbuch" (Eintragung 2013/2014) wird ein Korrekturabzug mit dem Titel "Ihr Branchenbucheintrag" "versendet. Füllt man das Formular aus, erhält man eine Rechnung der Steger Gewerbedatenverwaltung, 80331 München, Josephspitalstraße 15, über EUR 1.428,00. Rat: Nicht voreilig zahlen!

Das Geschäft einzelner Verlage mit Korrekturabzügen erstreckte sich - soweit ersichtlich - bislang nur auf Unternehmen. Nunmehr sind auch verstärkt Gemeinden (Kindergarten, Schule, ...) betroffen. 

"Gelbes Branchenbuch"

Es werden unter dem Titel "Gelbes Branchenbuch" sogenannte Korrekurabzüge an Kindergarten, Schule (Hauptschule, Volksschule, Musikschule, ...) oder sonstige Organisationen versendet, deren Träger eine österreichische Gemeinde ist. In diesen Korrekturabzügen befinden sich bereits vorausgefüllte (oft falsche) Daten. Der Empfänger wird gebeten, diese Angaben zu überprüfen und nötigenfalls zu ändern bzw zu ergänzen und das Dokument bis zu einem knappen Annahmeschluss an eine Telefaxnummer (oft 0800 - 203229) oder ein Postfach (oft Postfach 037, 1112 Wien) zurückzuschicken.

Leistet man dieser Aufforderung Folge erhält die betroffene Gemeinde eine Rechnung über EUR 1.428,00 und im Gegenzug dafür einen nach Ansicht von Experten gänzlich wertlosen Eintrag auf www.gewerbedaten-zentrale.at.

Rechtliche Beurteilung

Die Betroffenen empfinden das Vorgehen der Adressbuchbetreiber vielfach als Betrug oder reine "Abzocke".

 

Doch nun zu rechtlichen Würdigung aus meiner Sicht als Rechtsanwalt. Die Tätigkeit von Steger Gewerbedatenverwaltung ist nach meiner Einschätzung gelich mehrfach rechtswidrig. Nach § 28a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist es verboten für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchenregister bzw ein Branchenbuch oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. Schließlich sieht § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz) vor, dass ein Unternehmer verpflichtend bestimmte Informationen über sich selbst bereitstellen muss, die im vorliegenden Korrekturabzug aber vollkommen fehlen.

Rechtsprechung zu Korrekturabzügen

Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen  eine strenge Rechtsprechung zu den als Erlagscheinwerbung oder auch Adressbuchschwindel bezeichnenden täuschenden Vertragsangeboten begründet. Der entsprechende Rechtssatz (RS0116233) dazu lautet:

„Indem der Beklagte die festgestellterrmaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.“
 

Achtung vor Trittbrettfahrern der HEROLD Business Data

HEROLD Business Data, Herausgeber von HEROLD´s Telefonbüchern und Gelben Seiten als Printausgaben, online sowie auch am Handy, warnt vor Angeboten für Eintragungen in Nachschlagewerken, die an österreichische Firmen übermittelt werden und nicht von ihm kommen und nennt folgende Trittbrettfahrer

  • Gelbes Branchenbuch/Steger Gewerbedatenverwaltung: Hier entstehen Gesamtkosten in der Höhe von € 1.428,-
  • Herolds Medienverlag Wals-Himmelreich: hier entstehen Gesamtkosten €1.548,-; siehe Presseaussendung
  • IHG Business Data SL, online-branchenverzeichnis; siehe auch Presseaussendung
  • Branchenregister GmbH, online-branchen-register regional
  • Branchenklick.at (Bauer Medienverlag) / Firmenverzeichnis (der jeweiligen Region); hier entstehen Gesamtkosten von € 2.136,-
  • Gelbe Seiten Österreich hier entstehen Gesamtkosten von € 2.376,-
  • Branchenverzeichnis Branchenbuch Wien: Redaktionsüberprüfung Ihrer Daten
  • Allgemeine Gewerbeverwaltung
  • Faxformular von Allgemeines Gewerbeverzeichnis, die Kosten von € 773,- werden für 1 Jahr im Voraus in Rechnung gestellt
  • Das Branchenverzeichnis - Eintragungsantrag 2011, Businessauskunft mtl. € 79,-
  • Neue Robinsonliste
  • Das Branchenbuch online
  • Registration of the World Company Directory 2010/2011
  • Vorsicht bei gratis-anmelden.at
  • Bei den Aussendungen für „Firmenverzeichnis“ wird eine Eintragung auf www.businessregional.at angeboten, die mit einer zweijährigen Vertragsbindung und Kosten in der Höhe von €1.996,- verbunden ist.
  • Aktionsangebot: Eintrag ins Branchenverzeichnis ohne Aufnahmegebühr (nur für Firmen, keine Privatkunden)
  • Online-Stadtplan ohne Angabe der Homepage-Adresse
  • online-branchenverzeichnis mit Eintragungszeitraum von 3 Jahren! Kosten monatlich: € 43,--!
  • Gelbes Branchenbuch mit Sitz auf den Seychellen, Gesamtkosten von € 1.418,- siehe auch Presseaussendung
  • World Business Guide mit Sitz in Utrecht
  • Der Branchenführer Nr. 1 ohne Impressum
  • Global Netsource Ltd. mit Sitz in London
  • "Wirtschaftskartei für Österreich" mit einer missbräuchlichen Verwendung des Logos der Wirtschaftskammer Österreich
  • "GRATIS-Eintrag in die Gelben Seiten" mit 11 88 77 die Sofort-Auskunft der Telekom Austria, Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre mit monatlicher Gebühr von € 150,-, die für ein gesamtes Jahr im Voraus bezahlt werden muss (Presseaussendung Telekom Austria)
  • "Gelbeseite.AG" mit Sitz in Manchester
  • Mac Media Ltd. mit Sitz in Egg, Schweiz, und dem Headoffice in Istanbul
  • „Media Austria“ des Verlags Media Austria Design mit Sitz im Twintower, Wien, wo sie unbekannt ist.
  • „Örtliches Branchenbuch“ des Herausgebers SGW Branchenbuch s.r.o. mit Sitz in Budweis, Tschechien
  • Herold Marketing Ltd. mit Sitz in London
  • TM Marketing Service Limited

Was tun mit Eintragungsantrag/Rechnung von Steger Gewerbedatenverwaltung ("Gelbes Branchenbuch")

Mein Rat als Rechtsanwalt:

  1. Den Eintragungsantrag von Steger Gewerbedatenverwaltung ("Gelbes Branchenbuch") nicht ausfüllen und zurückschicken.
  2. Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt und ist eine Rechnung von Steger Gewerbedatenverwaltung, 80331 München, Josephspitalstraße 15, eingelangt: Nicht einzahlen!
  3. Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.


Ich vertrete in dieser Angelegenheit bereits mehrere Gemeinden und Unternehmen, die von einem derartigen Fall betroffen sind und unterstütze gerne auch Sie.