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Rechnung EU Business Register - Achtung!

EU BUSINESS REGISTER

Mit dem Titel "EU Business Register" und einem Logo, das sich an das Logo der Union anlehnt, wird ein Eintragungsformular versendet. Füllt man das Formular aus, erhält man eine Rechnung der EU BUSINESS SERVICES LTD über EUR 995,00. Rat: Nicht voreilig zahlen!

Mit der Überschrift Company Data Control werden unter dem Titel "EU Businessregister" in englischer Sprache gehaltene Eintragungsformulare versendet. Der Empfänger wird gebeten, Angaben zu seinem Unternehmen zu machen und das Formular an EU BUSINESS REGISTER, P.O.BOX 3079, 3502 GB UTRECHT, The Netherlands, zurückzusenden.

Preishinweis ;)

Links unten (ganz klein) und durch den allgemeinen Großdruck schwer fassbar findet sich ein klitzekleiner Hinweis auf den Preis (von mir in Rot hervorgehoben). Leistet man der oben genannten Aufforderung dann Folge erhält man eine Rechnung über EUR 995,00 und im Gegenzug dafür einen nach Ansicht von Experten gänzlich wertlosen Eintrag auf www.eubusinessregister.com.

Rechtliche Beurteilung EU BUSINESS REGISTER

Die Betroffenen empfinden das Vorgehen der Adressbuchbetreiber vielfach als Betrug oder reine "Abzocke".

Nach meiner Einschätzung ist dies rechtlich problematisch. § 28a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sieht folgendes vor:

Es ist verboten, ... für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Rechtsprechung:

Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen  eine strenge Rechtsprechung zu den als Erlagscheinwerbung oder auch Adressbuchschwindel bezeichnenden täuschenden Vertragsangeboten begründet. Der entsprechende Rechtssatz (RS0116233) dazu lautet:

„Indem der Beklagte die festgestellterrmaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.“

Was tun mit Eintragungsantrag/Rechnung von EU BUSINESS REGISTER

Mein Rat als Rechtsanwalt:

  1. Den Eintragungsantrag von EU BUSINESS REGISTER nicht ausfüllen und zurückschicken.
  2. Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt und ist eine Rechnung eingelangt: Nicht einzahlen!
  3. Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.

Ich vertrete in dieser Angelegenheit bereits mehrere Unternehmen, die von einem derartigen Fall betroffen sind und unterstütze gerne auch Sie.