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Postlieferungen ins Vorzimmer - Rechtsfragen

Im Jahr 2020 stellte die Post in Österreich 30 Prozent mehr Pakete zu als im Jahr davor. Vielfach sind Empfänger bei Zustellversuchen nicht zuhause, sodass die Post in einem Pilotprojekt anbietet, Pakete bis ins Vorzimmer zu liefern. Dabei stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, die Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. im Gespräch mit Sinan Ersek (ORF konkret) beantworten durfte.

Basis für die Zustellung von Paketen in die Wohnung ist eine Vereinbarung zwischen dem Zusteller (Österreichische Post) und dem Empfänger. Zudem wären auch in den AGB (die für Versender gelten) Änderungen vorzunehmen.

Folgende Rechtsfragen stellen sich jedenfalls, die einer Lösung zugeführt werden müssten:

  1. Die Zustellung wird von einer Kamera von A1 gefilmt. Werden dabei auch öffentliche Flächen gefilmt? Problem: Datenschutz und Videoüberwachung
  2. Gefahrenübergang?
  3. Wer haftet bei Diebstahl durch den Zusteller oder Schäden, die der Zusteller verursacht (wertvolle chinesische Vase zerstört)?
  4. Mögliche Haftungserweiterung des Konsumenten wenn Zusteller in der Wohnung stürzt oder zB vom Hund gebissen oder einem sonstigen Haustier verletzt wird oder sonstwie Schaden erleidet.
  5. Der Zugang soll über ein NUKI Türschloß erfolgen. Dafür wird eine App benötigt. Welche Daten speichert die App an welchem Ort wie lange und zu welchem Zweck? An wen werden die Daten weitergegeben? Dahinter steht ein Sicherheitsgedanke: Die App weiss, welche Türen über das Schloss vom Zusteller geöffnet wurden, was nahelegt, dass niemand zu Hause ist.