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Nackt im Netz: Schutz vor Stalking

§ 107a StGB schützt Opfer von Stalking-Attacken. Wer demnach eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. „Verfolgungsmittel“ sind etwa Mails, Anrufe, SMS oder das fortgesetzte Aufsuchen der räumlichen Nähe. Dr. Öhlböck berichtet im Interview mit Profil über einen bemerkenswerten Fall von Stalking.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät Stalking-Opfer und vertritt Sie im Strafverfahren als Opfer bzw Privatbeteiligte und setzt Schadenersatz-Ansprüche (insbesondere Schmerzengeld) im Zivilverfahren für sie durch.