News

Mobbing am AKH - Chirurgin klagt

Mobbing am AKH - Chirurgin klagt Republik Österreich
Mobbing Amtshaftung Schadenersatz MedUni Wien

Eine von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Chirurgin hat die Republik Österreich (verantwortlich für die MedUni Wien) wegen Mobbing am Wiener AKH geklagt. Die Professorin für Thorax-Chirurgie möchte einfach nur eines: Arbeiten dürfen.

Klage gegen Republik Österreich

Prof. E. ist eine anerkannte Spezialistin in ihrem Fach und Thoraxchirurgin am AKH. Die einzige Frau im Fach. Nun steht sie nach einer Klage seit mittlerweile fünf Jahren vor Gericht ihrem Dienstgeber gegenüber und macht Schadenersatz (Amftshaftung) wegen Mobbing geltend, weil sie diskriminiert und gezielt fertiggemacht worden sei. Laut eigener Aussage ist sie in der angesehenen, männerdominierten Thoraxchirurgie schwerem Mobbing bis zur völligen beruflichen Isolation ausgesetzt gewesen und musste, nachdem alle anderen Versuche nicht fruchteten schließlich den Klagsweg beschreiten.

Öffentlichkeit unrechtmäßig ausgeschlossen

Die Med Uni Wienbeantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Verhandlungen mit der Begründung der Gefährdung sensibler Patientendaten sowie Amtsgeheimnis. Zu Unrecht, wie der OGH in letzter Instanz entschied. Aus diesem Grund wird das Verfahren nunmehr wegen Nichtigkeit in weiten Teilen wiederholt und es kommen Zeugen zu Wort, die bislang nicht gehört wurden.

„Sammelsurium von Menschen, denen die Zivilcourage fehlt“

Zu anspruchsvollen Operationen erhielt sie keinen Zugang. Ein Vorgesetzter habe zu ihr gesagt: „Das brauchst du nicht zu machen. Es reicht, wenn du die ganz kleinen Operationen machst und dich um die Administration und das Ausfüllen von Zetteln kümmerst“, so die Medizinerin.

„Ich wurde bloßgestellt in der Morgenbesprechung und heruntergemacht, wenn ich aus dem Nachtdienst berichtet habe. Das Wort wurde mir abgeschnitten.“ Einmal habe ein Vorgesetzter zu einem anderen gesagt: „Verbiete ihr das Reden“. Eine weitere Medizinerin sprach von einem „Sammelsurium von Menschen, denen die Zivilcourage fehlt“. Eine andere ergänzte, "Es herrschte ein System von Günstlingen", in dem die Günstlinge bevorzugt wurden.

„Den Dienstgeber trifft eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Dienstnehmer. Ist er durch aktives Tun für Mobbing verantwortlich oder duldet er es, indem er den Dienstnehmer nicht schützt, haftet er für daraus entstehende Schäden”, so Dr. Johannes Öhlböck vom Rechtsanwälteteam der Professorin.

Frauenkarriere verhindert

Prof. E. war eine ambitionierte Ärztin und begeisterte Thorax-Chirurgin, die sich auf dem Gebiet der Lungentransplantation habilitierte. Als eine der wenigen Frauen in dieser Männerdomäne wurde ihr der berufliche Aufstieg offenbar schwer gemacht. Begonnen hatte der von ihr angegebene Boykott mit ihrer Bewerbung für eine Primariatsstelle und einer erfolgreichen Kongreßpräsidentschaft. Danach war nichts mehr so wie vorher. „Solange ich unauffällig meine Arbeit verrichtete und keine eigenen Karriereambitionen zeigte, die Männerjobs gefährden konnten, war alles in Ordnung“, sagt sie. „Doch eine Frau, die ambitioniert ist, bedroht informelle männliche Karriereseilschaften.“ Sie nennt eine lange Liste an Benachteiligungen: Prof. E. durfte nur mehr untergeordnete Operationen und das auch nur alle paar Wochen durchführen (wer nicht ständig „übt“, verliert als Chirurg die Geschicklichkeit), sie wurde von Informationen ausgeschaltet und zunehmend isoliert. Assistenten wurden ihr abgezogen. Sie erhielt sogar Redeverbot bei Dienstbesprechungen. Ihre OP-PatientInnen wurden gegenüber PatientInnen männlicher Kollegen auf der OP-Liste nachgereiht. Bei Publikationen (wichtig für die wissenschaftliche Akzeptanz) wurde ihr Name nicht genannt Zuletzt verlor sie auch noch ihr Dienstzimmer. „Was mich als verantwortungsbewusste Ärztin besonders beunruhigte war, dass das Mobbing mitunter auch auf Kosten der PatientInnen ging“, so die Professorin.

Bei vollen Bezügen heimgeschickt

Nach Aufhebung einer einjährigen unfreiwilligen Dienstfreistellung schickte man die Chirurgin 2014 bei vollen Bezügen quasi nach Hause (!). Eine angebotene, fachfremde Labortätigkeit (u.a. Verwaltung eines “Serum- und Urin-Storage”) war inakzeptabel. Vorerst heißt es für die Chirurgin: zurück an den Start, und nochmal vor Gericht für ihr Recht kämpfen. Sie klagte die Republik und die Med Uni wegen Unterlassung der Fürsorgepflicht auf Verdienstentgang und Schmerzensgeld in der Höhe von EUR 235.000. In erster Linie kämpft sie für ihren geliebten Beruf und möchte damit aber auch anderen Mobbing-Betroffenen Mut machen. Nach mehreren Prozessjahren hat nun die Republik Verjährung eingewendet.

 

Foto: #74386765, zivilcourage © Marco2811, fotolia.com