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Malaria Klinik Hoff – Entschuldigung und Entschädigung

Malaria Klinik Hoff - Entschädigung und Entschuldigung

Ehemalige Heimkinder mussten in den 1950er und 1960er Jahren fragwürdige „Malariafiebertherapien“ über sich ergehen lassen. Sie wurden in der Wiener Klinik Hoff für zweifelhafte Therapien und Versuche mit der Tropenkrankheit Malaria infiziert. Entschuldigung und Entschädigung stehen aus. Nun gibt es einen neuen Anlauf.

neuer Anlauf

Im Zuge einer Pressekonferenz (mit Dr. Peter Kolba, Daniela Holzinger, Wilhelm Jäger, Dr. Johannes Öhlböck) am 24.04.2018 wurde ein neuer Anlauf für Opfer der Malariatherapie in der Klinik Hoff gestartet.

Historikerkommission unter schwerer Kritik

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M., der die Opfer der Malariatherapie pro bono vertritt, hat 2012 eine Untersuchung gefordert. MedUni Wien und Stadt Wien setzten eine Historikerkommission unter Leitung von Gernot Heiss ein, der 2015 einen Persilschein ausstellte. Daraufhin hagelte es Kritik mit folgenden Argumenten:

  • Opfer trotz mehrfacher Aufforderung von Dr. Öhlböck nicht gehört.
  • Kommissionsleiter Heiss befangen: Bruder war an der Klinik tätig.
  • mehrere Kommissionsmitglieder wollen Ergebnis nicht mittragen.
  • Elisabeth Brainin (Psychiaterin und Ex-Kommissionsbeirat): Weißwaschen von Dingen, die eigentlich nicht in Ordnung waren“.
  • Michael Hubenstorf (Kommissionsbeirat): „Ein Teil der Historiker in dieser Kommission wird das vielleicht unterschreiben, ein anderer Teil aber ganz und gar nicht.“
  • Studie (mit öffentlichen Geldern erstellt) wird unter Verweis auf Urheberrecht seit 2015 nicht öffentlich publiziert

Entschuldigung und Entschädigung für Opfer der Malariatherapie

In der Sache der Heimopfer ist Österreich einen bemerkenswerten Weg gegangen. Nach einer nie dagewesenen Entschuldigungszeremonie im Parlament wurde das Heimopferrentengesetz verabschiedet.

Die 772 Opfer der „Malariatherapie“, wie man die „Behandlungsmethode“ damals nannte, haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Auch eine Entschuldigung fehlt. Ihre Ansprüche tat man mit dem formalen Argument der Verjährung ab.

Als Vertreter der Opfer fordere ich daher

  1. Untersuchung durch eine unbefangene Stelle unter Anhörung der Opfer
  2. Entschuldigung bei den Opfern auf Augenhöhe
  3. Entschädigung für das erlittene Unrecht