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Klage nach Produkthaftungsgesetz abgewiesen

Produkthaftung Produkthaftungsgesetz

In einem vor dem Bezirksgericht für Handelssachen in Wien geführten Verfahren nach dem Produkthaftungsgesetz wurde eine auf Schadenersatz  gerichtete Klage abgewiesen. Bei einem Akku für ein Modellfahrzeug kam es nach Ladung mit Ladegerät ohne automatische Abschaltung zur Explosion. Dem Kläger ist der ihm obliegende Nachweis eines Produktfehlers und der Kausalität eines derartigen Fehlers für den eingetretenen Schaden nicht gelungen. Das von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Produktions- und Handelsunternehmen konnte darlegen, dass für die Explosion mehrere gleichwertige Möglichkeiten in Betrachten kommen, unter anderem eine falsche Handhabung durch den Kläger.